ConTrust Energiefonds: Schadensersatzklage eingereicht

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04.08.2017 – Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat für zwei Anleger der ConTrust Energiefonds 2. KG Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittlerfirma eingereicht. Die Kläger verlangen Schadensersatz in Höhe von rund 100.000,00 Euro. Dieses Klageverfahren hat Pilotcharakter, weil sich bei der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte zahlreiche Anleger gemeldet haben, die ebenfalls gerichtliche Schritte wegen dieses enttäuschenden Investments prüfen.

ConTrust Energiefonds

Der Prospekt der ConTrust Energiefonds 2. KG wirbt mit der Aussage, es handele sich um ein kluges Investment für mehr Lebensqualität durch eine gesündere Umwelt. Unter dem Label „Ethische Energie Investments“ werden potenzielle Anleger dazu ermutigt, ihr Geld über den Fonds in Unternehmen zu investieren, die ihre Geschäftstätigkeit im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausüben. Vorzugswürdig seien Investments in Biomasseheizkraftwerke.

Die Aussicht, etwas Gutes für die Umwelt zu tun und dabei auch noch Geld zu verdienen, bewegte viele Anleger in ConTrust Energiefonds zu investieren. Für den ConTrust Energiefonds 2. KG wurde laut Prospekt eine Gesamtausschüttung von ca. 361 % in Aussicht gestellt. Ab dem dritten Jahr sollte es Ausschüttungen in Höhe von 8 Prozent pro Jahr geben und ab dem 11. Jahr sogar 10 Prozent.

Die Realität sieht dagegen komplett anders aus. Die prognostizierten Ausschüttungen gibt es schon lange nicht mehr. Und ob es in Zukunft überhaupt noch Rückflüsse geben wird, ist derzeit völlig unklar. Die Anleger der ConTrust Energiefonds 2. KG bekommen keine aktuellen und aussagekräftigen Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der Investments von der Fondsverwaltung.

Die Kläger verlangen Schadensersatz

Die von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Kläger verlangen von der Vermittlerfirma Schadensersatz. Sie werfen dem Unternehmen fehlerhafte Anlageberatung vor. Sie beanstanden unzureichende Informationen über die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse, über die Risiken und über die zu erwartenden Einnahmen des Fonds. Außerdem erhielten die Kläger ein „persönliches Angebot“, in dem vorgerechnet wurde wie sich der Kommanditanteil über einen Zeitraum von 25 Jahren wirtschaftlich entwickeln werde. Dieses Angebot enthält nach Einschätzung der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte völlig unrealistische Prognosen.

Die Klage wurde Anfang August beim Landgericht Rottweil eingereicht. Sie hat Pilotcharakter, weil sich bei der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte inzwischen zahlreiche besorgte ConTrust-Anleger gemeldet haben. Sie erhoffen sich aus diesem Prozess wertvolle Informationen und Erkenntnisse für die Erfolgsaussichten in ihrem eigenen Fall.

Über die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig und betreut aktuell mehr als 1.000 Anleger, denen geschlossene Fonds als lukratives Investment verkauft wurden. Wenn auch Sie von unseren Erfahrungen und unserer Expertise profitieren möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Ein erstes Beratungsgespräch ist kostenfrei.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf von Buttlar



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