Wie ändert sich die Bearbeitung der Familienangelegenheiten während der Corona-Pandemie ?

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Familienangelegenheiten können überwiegend auch in Zeiten von Corona bearbeitet werden. Wir sind weiterhin für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar. Zum Schutz meiner Mitarbeiterinnen, meiner Mandantschaft und natürlich auch zu meinem eigenen Schutz und unser aller Familien bitte ich, soweit es möglich ist, auf persönliche Gespräche zu verzichten.

Die Durchsetzung der Ansprüche in Familiensachen sind in den jetzigen schwierigen Zeiten sehr erschwert.

Es fängt bereits damit an, dass es Amtsgerichte gibt, in denen Besucher nur Zutritt erhalten, wenn es dringend notwendig ist, also nicht für die Beantragung von Berechtigungsscheinen. Damit haben zurzeit die Personen, die dringend eine anwaltliche Beratung in einer Familienangelegenheit benötigen und finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Anwaltes selbst zu tragen, erhebliche Schwierigkeiten. Eine Lösung dieses Problems wird sicherlich alsbald erfolgen.

Auch wird es schwierig werden, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Die Gerichte schränken ihre Tätigkeit immer weiter ein. Es werden überwiegend nur noch Eil- und Haftsachen terminiert.

In Umgangsverfahren besteht die Problematik, dass ich täglich zahlreiche Anfragen von besorgten Elternteilen erhalte, die Fragen, ob die vereinbarten Umgänge zwischen den minderjährigen Kindern und den anderen Elternteilen stattfinden dürfen und sollten.

Die Beantwortung dieser Fragen sind sehr schwer, weil wir Familienanwälte auch vor einer neuen Herausforderung stehen und niemand weiß, wie lange dieser Zustand anhält. Es kann jedoch jetzt schon mit Sicherheit festgehalten werden, dass es aufgrund des Coronavirus schwierig sein wird, ein zügiges gerichtliches Verfahren durchführen zu können, wie bisher in Kindschaftssachen üblich.

Sicherlich werden die Gerichte dringende eilbedürftige Anträge weiterbearbeiten.

Sofern Sie als Eltern mit oder ohne gerichtlichen Vergleich oder Beschluss eine Umgangsregelung getroffen haben, muss nun je nach Fall gründlich überlegt werden, wie vorzugehen ist. Hierzu gibt es keine einheitliche Lösung. Ist ein Kind oder ein Elternteil an dem Virus erkrankt oder steht unter Quarantäne, können keine Umgänge mit dem anderen Elternteil stattfinden, bei dem es nicht lebt.

Für alle anderen Fälle gilt weiterhin, dass immer das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen muss. Das Kind ist zum einen gesundheitlich zu schützen, zum anderen sind aber auch seine sozialen Bindungen zu pflegen. Sollten persönliche Umgänge ausfallen, sollte überlegt werden, ob nicht zumindest Telefonate oder Videotermine stattfinden können.

Sollten Sie konkrete Fragen zu den hier aufgeworfenen Problemen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail oder telefonisch nach Terminvereinbarung erreichen.


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