Daimler baut weltweit 30.000 Arbeitsplätze ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei Daimler tobt ein Streit zwischen Management und Betriebsrat – dabei geht es auch um den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen.

Durch die Umstellung auf Elektromobilität kündigt Daimler bereits vor der Corona-Krise Sparmaßnahmen an.

Sie angekündigten Sparmaßnahmen fallen nun deutlich größer und rigoroser aus.

Davon sind auch Standorte in Deutschland betroffen.

Die Pläne zum Personalabbau bei Daimler sind durch die Corona-Pandemie noch umfangreicher als bisher bekannt.

Global könnten inklusive nicht neu besetzter Stellen rund 30.000 Arbeitsplätze wegfallen.

Daimler denkt auch offen über Werksschließungen nach.

Zuletzt hieß es in Konzernkreisen, rund 20.000 der insgesamt knapp 300.000 Beschäftigten sollten in den kommenden Jahren das Unternehmen verlassen.

Wie das Magazin weiter berichtet, sollen allein bei der Nutzfahrzeugtochter Daimler Truck AG fast 17.000 Mitarbeiter außerhalb der Produktion Abfindungs- und Altersteilzeitangebote erhalten.

Daimler hatte wegen der Umstellung auf Elektroautos und anderer milliardenschwerer Investitionen im vergangenen Jahr angekündigt, Milliarden einzusparen und Personal auf freiwilliger Basis abzubauen.

Zuletzt hatte sich der Streit zwischen Management und Betriebsrat verschärft.

Personalchef Wilfried Porth stellte den 2017 geschlossenen Pakt zum Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2029 infrage.

Sollte der Betriebsrat Einsparungen weiter verweigern, wären Kündigungen möglich.

Betriebsratschef Michael Brecht lehnte Gehaltseinbußen ab und erklärte, allenfalls eine Arbeitszeitverkürzung mit teilweisem Lohnausgleich komme infrage.

Konkret steht nun fest, dass im Daimler Werk Untertürkheim 4.000 Arbeitsplätze abgebaut werden.

Daimler will bis Mitte 2025 um die 4.000 Arbeitsplätze im Werk abbauen.

In erster Linie sei dabei an Abfindungen und Vorruhestandsregelungen gedacht.

Ob betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden ist derzeit unklar, wird aber von Daimler auch nicht ausgeschlossen.

Sollte sich die Wirtschaftslage wegen Corona oder durch Kampagnen gegen den Verbrennungsmotor weiter verschlechtern, könnte aber auch der im Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen bis 2029 garantierte Kündigungsschutz kippen, befürchten Beobachter.

Derzeit arbeiten am Daimler-Stammsitz im Werk Stuttgart-Untertürkheim noch 19.000 Beschäftigte.

Der Konzernleitung seien die Kosten zu hoch, wurde berichtet.

Gespräche zum Abbau von Jobs sind bereits angelaufen, wobei der Betriebsrat in Bezug auf die Pläne von einem „Katalog voller Provokationen“ spricht.

Auch das Mercedes-Werk in Berlin-Marienfelde soll in den nächsten fünf bis zehn Jahren stark zusammengeschrumpft werden.

Die Unternehmensführung hat die Mitarbeiter am Donnerstagmittag über die Pläne informiert.

Demnach sind 2.000 der rund 2.500 Arbeitsplätze von den Maßnahmen betroffen.

Daimler begründet den Schritt mit der Transformation von Verbrenner- zu Elektromotoren.

Bislang wird in Marienfelde der V6-Dieselmotor produziert.

Die Gewerkschaft IG Metall kündigt Widerstand an, organisierte einen Protest am Werkstor.

Erst vergangene Woche hatte der Daimler-Zulieferer Mahle den Abbau von 7.600 Stellen weltweit angekündigt, 2000 davon in Deutschland.

Das Gesamtvolumen bei Daimler ist bisher nicht bekannt. Im Extremfall könnten bei Mercedes & Co. jedoch bis zu 30.000 Jobs wegfallen, glauben Experten.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an betriebsbedingten Kündigungen ist eine wirksame Massenentlassungsanzeige, ein wirksamer Sozialplan und eine korrekte Abfindung in Anlehnung an die Betriebszugehörigkeit anwaltlich zu prüfen.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Daimler-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Kündigung vor dem Arbeitsgericht bei der Kündigungsschutzklage oder beim Aufhebungsvertrag ohne Kündigung oder im Falle der betriebsbedingten Kündigung beim Abwicklungsvertrag ohne Kündigungsschutzklage.

Foto(s): kanzlei JURA.CC

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.

Beiträge zum Thema