Das Jugendamt : Dein Freund und Helfer?

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Das Jugendamt hat die Aufgabe, als Wächter für das Wohl unserer Kinder zu sorgen. Dies ist ein ehrenwerter Anspruch, der sich auf dem Papier bestens liest und den sicherlich jeder von ihnen, zumindest in der Theorie, unterstützen würde. Betrachten wir jedoch kurz einmal die konkreten Mittel, mit denen dieses hehre Ziel konkret erreicht werden soll.

Die Jugendämter haben ein Meldeformular entwickelt, mit dem nicht nur verschiedenste Berufsgruppen und Institutionen, die mit ihren Kindern zu tun haben also z.B. Kitas, Schulen - sondern vor allem jeder einzelne ihrer Mitmenschen, bei Wahrung der vollen Anonymität! Sie bei den Behörden wegen des Verdachts auf eine Kindeswohlgefährdung denunzieren kann. Die Basis einer solchen Mitteilung bildet dabei bei Leibe nicht nur die Beobachtung oder der begründete Verdacht auf Gewalttätigkeit oder sexuellen Missbrauch. Sondern tatsächlich kann Sie auch jeder Nachbar, Jeder Kollege oder auch jedes Familienmitglied anonym unter dem Vorwurf denunzieren, sie hätten ihr Kind vernachlässigt oder sein Wohl z.B. auch durch ihre religiöse oder politische Ausrichtung gefährdet.

Da sich diese Möglichkeit nicht nur zum Schutze der Kinder, sondern auch zur Rufschädigung  in weiten Kreisen herumgesprochen hat, ist  leicht vorstellbar, wie schnell man in den Fokus der Staatsgewalt geraten kann.

Die Jugendämter müssen jeder Mitteilung sofort nachgehen. Ein Dossier wird eingelegt. Nachforschen werden angestellt. Nicht nur ihre Kinder, sondern auch die Lehrer, die Ärzte, die Nachbarn und die Angehörigen werden befragt: Was haben Sie getan? Was haben Sie gesagt? Wer hat was über Sie gesagt? Wann? Wo? Wie oft?

Nur wer sich absolut sicher sein kann, dass er nicht einen einzigen Mitmenschen in seinem Bekannten oder Verwandtenkreis hat, der einer solchen Einladung, die Sie in Schwierigkeiten bringt, auf gar keinen Fall Folge leisten wird, wird bei derlei Machterweiterung des Staates nicht die beklemmende Assoziation "Big Brother is watching you" haben. Im Grunde genommen stehen wir alle unter Generalsverdacht!

Sie können sich sicher sein: Das Jugendamt geht jeder aber auch wirklich jeder Anzeige penibel nach! Derartige Verfahren entwickeln oft eine eigene Dynamik. Zum wiederholten Male weise ich daher aus guten Gründen darauf hin, dass sich wirklich niemand in eigener Sache mit eigenen Erklärungen aus dem Sumpf  und der Verstrickung, die sich fast immer automatisch ergibt, befreien kann. Sie müssen wirklich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen, damit Ihnen im Endeffekt nichts zu Unrecht die eigenen Kinder entrissen werden. Der gesetzliche Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung gibt dem Jugendamt die Möglichkeiten und alle Macht, die erforderlich sind, damit das Wächteramt erfüllt werden kann. §§ 8a, 42 SGB VIII


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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