Das liebe Tier – was Vermieter dürfen und was nicht

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Um Tierhaltung in einer Mietwohnung gibt es immer wieder Streit. Vermieter haben verständlicherweise Angst vor Beschädigungen, z. B. weil der Hund gerne in der Wohnung herumtollt und mit den Krallen das Parkett verkratzt oder Katzen ihre Krallen ausfahren und Tapeten zerrupfen. Mieter fühlen sich aber durch Verbote der Haustierhaltung eingeschränkt. 

Ein weiteres neues Urteil zeigt: Ganz verbieten dürfen Vermieter bestimmte Tiere nicht. Eine Bestimmung im Mietvertrag, wonach bestimmte Tierarten nicht oder nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden dürfen, ist unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Köln vor Kurzem entschieden. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass durch diese vorformulierten Vertragsbedingungen im Mietvertrag der Mieter unangemessen benachteiligt wird. 

In dem vor dem Gericht verhandelten Fall enthielt der Mietvertrag die Formulierung, dass „die Zustimmung der Vermieterin für Tierhaltung erforderlich ist“. Ausgenommen waren – laut Mietvertrag – hiervon nur Wellensittiche, Kanarienvögel, Schildkröten und Fische. Verboten waren Hunde, Katzen, Mäuse, Kaninchen, Frettchen und Schweine. Diese Tiere durften sich generell nicht mit dem Mieter in den Mieträumen aufhalten. Die Mieterin nahm einige Zeit später doch einen Hund bei sich auf. Dagegen klagte die Vermieterin. 

Sie hatte aber keinen Erfolg: Die Klausel war unwirksam, weil die Mieterin durch das Verbot der Hundehaltung unangemessen benachteiligt wird. Das Gericht fand, dass die Klausel auch noch ungenau formuliert war. Aus der Klausel ging nicht klar hervor, ob es überhaupt möglich war, eine nachträgliche Genehmigung für die Hundehaltung von der Vermieterin zu bekommen. Die Mieterin selbst hatte – so das Gericht – nicht einmal die Pflicht, die Vermieterin über die beabsichtigte Hundehaltung zu informieren. 

Wenn Sie Fragen zur Haltung von Haustieren haben, sei es als Vermieter oder als Mieter, lassen Sie sich anwaltlich beraten bei Herrn Rechtsanwalt Krasa, Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Ihre Rechtsanwälte in Fürth.


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