Das Problem mit automatisch generierten Facebook Seiten

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Es zählt zu den erfolgreichsten und mächtigsten Unternehmen weltweit, circa zwei Milliarden Menschen nutzen die Webseite oder App des sozialen Netzwerks täglich. Die Rede ist von dem Internetriesen Facebook.

Zu der großen Zahl an privaten Nutzern gehören auch Millionen Behörden, Unternehmen, Vereine, Marken oder Organisationen. 

Interessant ist, dass oft Unternehmen, Institutionen oder Behörden auf Facebook vertreten sind, ohne dort je ein Konto eingerichtet zu haben. Denn laut den eigenen Angaben von Facebook, wird eine Seite für den Ort erstellt, der einfach nur von jemanden besucht worden ist, dieser aber auf der Plattform noch keine Seite hatte. Auch aus einem Wikipedia-Artikel können solche Seiten automatisch erstellt werden. Nach welchen genauen Kriterien eine solche Seite automatisiert generiert wird, bleibt aber ein Geheimnis.

Es kommt recht schnell die Frage auf, ob dies überhaupt zulässig ist und wie man am Besten damit verfährt. Denn oft assoziiert der durchschnittliche User mit einer derartigen Seite, als würde Sie zum Unternehmen gehören und eben nicht, dass sie durch Facebook automatisch erstellt worden ist. Diese Seiten können dabei schnell umprofessionell wirken und einen schlechten Eindruck beim potentiellen Kunden erwecken.

Laut Facebook handelt es sich bei solchen Seiten um „nicht verwaltete Seiten“ oder auch „inoffizielle Seiten“ genannt. Im Hilfebereich beschreibt es dann in ein paar Schritten, wie man eine derartige Seite für sich beanspruchen kann. Dies funktioniert aber nicht immer.

Zudem: Manche Unternehmen wollen überhaupt gar keinen Auftritt in sozialen Netzwerken haben und „besitzen“ damit oftmals auch keinen Account, um die Seite über ein paar Klicks mit dem erforderlichen eigenen Account für sich verlangen oder verknüpfen zu können. Es kam aber auch schon vor, dass Facebook trotz eines Nutzerkontos und den erforderlichen Nachweisen, dass es sich um das eigene Unternehmen handelt, die Seite immer noch nicht auflöste oder auf den berechtigten Administrator übertrug. 

Immer mehr drängt sich daher nun die entscheidende Frage auf: Was genau ist an solchen Seiten unzulässig?

Zum einen sind solche Profile oftmals zu unzureichend als inoffizielle Seiten gekennzeichnet, so dass der durchschnittlich aufmerksame User bei der Zuordnung des Namens verwirrt sein kann und die infrage stehenden Internetseiten damit einen unzutreffenden Eindruck erwecken, dass ein Zusammenhang mit den Profilen und dem eigentlichen Unternehmen besteht. 

Es besteht daher die Pflicht, so etwas hinreichend deutlich zu kennzeichnen, dass wirklich keine Verwechslungsgefahr von den Seiten ausgehen kann. Allein der Hinweis „inoffizielle Seite“ mag daran nichts verändern, da er nur schlecht auf den ersten Blick zu erkennen ist, vgl. LG Hamburg, Urteil v. 13.02.2020 - Az.: 312 O 372/18.

Zum anderen muss es den Unternehmen freistehen, ob sie auf einem sozialen Netzwerk vertreten sein möchten oder eben nicht. Facebook & Co. gelten nicht als sogenannte neutrale Informationsvermittler (wie es beispielsweise Suchmaschinen oder Branchenbücher sind), bei denen ein solches Verhalten wohl noch vertretbar ist, vgl. LG Hamburg, Urteil v. 13.02.2020 - Az.: 312 O 372/18.

Facebook-Seiten, die ohne Zustimmung existieren und vom Berechtigten nicht gewollt sind, verletzen demzufolge Persönlichkeitsrechte, bzw. das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Dies hat zur Folge, dass den Betroffenen ein Unterlassungsanspruch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB zusteht.

Außerdem könnte auch eine unberechtigte Namensanmaßung i.S.d. § 12 S. 1 BGB im Raum stehen, was ebenso einen Unterlassungsanspruch nach sich zieht, da die Profilseiten schließlich den Namen der Firma oder des Instituts tragen.

In der Summe ist das Vorgehen von Facebook mit der derart gestalteten Art von inoffiziellen Seiten aufgrund der oben ausgeführten Punkte unzulässig. So kam es in den vergangenen Jahren auch schon zu Gerichtsverfahren bezüglich solcher automatisch generierten Pages.

 
Dass es zu einer Klage kommt, ist nicht immer erforderlich, denn auch Facebook hat sich bereits von seiner kooperativen Seite gezeigt und solche Seiten nach ausdrücklicher Aufforderung zur Löschung auch wirklich entfernt.

Bei Fragen zu den rechtlichen Aspekten von Facebook-Seiten und Löschungsverfahren können Sie mich gerne kontaktieren.


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