Das war kein faires Spiel – Holen Sie sich Ihr Geld zurück!!

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Steigende Zahl der Teilnahme am gesetzeswidrig beworbenen Online-Glücksspiel

Es ist unfair, wie immer mehr – oft süchtige – Spieler den Lockungen des Online-Glücksspiels nicht widerstehen können und dort ihr Geld einsetzen und dabei hohe Summen verlieren. Eine der bedeutendsten Veränderungen in der Glücksspiellandschaft der letzten 15 Jahre ist die zunehmende Verfügbarkeit von Online- Glückspielen. In den letzten zehn Jahren hat sich das Volumen der weltweiten Bruttospielerträge im Online- Bereich von 15 Milliarden € im Jahr 2006 auf knapp 40 Milliarden € im Jahr 2016 nahezu verdreifacht. 

Zusätzlich problematisch und für süchtige Spieler gefährlich ist die jederzeitige Verfügbarkeit von Angeboten im Bereich des Online-Glücksspiels. Das Suchtpotential wird auch dadurch noch erhöht, dass die Spieleanbieter, die ihren Firmensitz grundsätzlich nicht in Deutschland haben, ihr illegal betriebenes Online-Glücksspiel trotz des in Deutschland geltenden Werbeverbots gesetzeswidrig bewerben.


Holen Sie sich Ihr Geld zurück

Es gibt für die betroffenen Spieler, die ihr Geld im gesetzeswidrig betriebenen Online-Glücksspiel verloren haben, verschiedene Möglichkeiten, die verlorenen Einsätze zurückzuverlangen.


Ansprüche gegenüber den Anbietern von Online-Glücksspiel

Zweifellos steht den Spielern ein Anspruch auf Erstattung der verlorenen Spieleinsätze gegen die Spieleanbieter zu. Der zwischen dem Spieler und dem Anbieter von Online-Glücksspiel zustande gekommene Vertrag verstößt gegen das Verbot des Veranstaltens von Online-Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 und 4 Glücksspielstaatsvertrag, womit auch die Spieler vor der Entwicklung einer Sucht und der finanziellen Überschuldung geschützt werden sollen. Da es sich bei dem Verbot um ein Schutzgesetz handelt, steht den Spielern gegen die Anbieter ein Anspruch auf Erstattung der Spieleinsätze gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 und 4 GlückStV zu.

Die Anwendbarkeit deutschen Rechts dürfte sich aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 GlückStV i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Rom II VO ergeben. Und darüber hinaus sollten die gerichtlichen Verfahren gegen die Spieleanbieter an den deutschen Wohnortgerichts der Spieler geführt werden können.

Glücklicherweise gibt es aktuell verschiedene Erfolge bei der Rückforderung von Spieleinsätzen bei den Anbietern zu verzeichnen.


Ansprüche gegen die involvierten  Zahlungsdienstleister

Des Weiteren sollten auch Ansprüche gegen die involvierten Banken, Sparkassen, Raiffeisenbanken und/oder sonstige an den Transaktionen mitwirkende Zahlungsdienstleister geprüft und geltend gemacht werden. Solche Ansprüche resultieren daraus, dass die mitwirkenden Zahlungsdienstleister ihre Zahlungen an die Spieleanbieter nicht für erforderlich halten durften im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und somit auch nicht ausführen durften, da grundsätzlich das Nichtbestehen von Ansprüchen der Spieleanbieter zumindest liquide beweisbar sein dürfte. Von den Zahlungsdienstleistern wäre zu erwarten, dass im Falle solcher Transaktionen, die durch eine spezielle Kennzeichnung in Form des Merchant Category Codes 7995 erkennbar sind, zumindest Überprüfungen und Nachfragen bei dem Spieler erfolgen, um die Zahlung im Falle einer zugrunde liegenden Teilnahme an illegal betriebenem Online-Glücksspiel zu verweigern.


Empfehlung zum Tätigwerden

Unsere Empfehlung lautet deshalb: Sollten Sie bei solchen illegalen Angeboten von Online-Glücksspiel auch Verluste erlitten haben, lassen Sie ihre Ansprüche gegen die Spieleanbieter und gegen die involvierten Zahlungsdienstleister überprüfen.


Kooperation Fachverband Glücksspielsucht e.V. 

Aufgrund unserer Kooperation mit dem bundesweit tätigen Fachverband Glücksspielsucht e.V. stehen wir Ihnen hier gerne für eine erste kostenlose Beratung zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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