Dauerhafte und heftige Schmerzen können Berufsunfähigkeit begründen

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Als Krankheit im Sinne der Berufsunfähigkeit sind auch dauerhafte Schmerzen anerkannt, deren Ursache ungeklärt ist. Für den Versicherer ist es aber der Eintritt eines Versicherungsfalls bei einer derartigen Sachlage schwer einzuschätzen, da es sich bei Schmerzen und deren Intensität um eine subjektive und schwer nachvollziehbare Empfindung des Versicherten handelt.

Urteil des OLG Karlsruhe

Dieser Problematik hat sich nun das OLG Karlsruhe als Berufungsinstanz in einem Urteil vom 06.09.2016 (Az.: 12 U 79/16) angenommen. Im Fall unterhielt der Kläger bei dem beklagten Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsfall war – wie üblich bei Berufsunfähigkeitsversicherungen – eine (dauerhafte) Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %. Der Kläger litt unter starken Rücken- und Schulterschmerzen, deren Ursache auch durch Sachverständige auf dem orthopädischen Fachgebiet nicht aufgeklärt werden konnten. Eine psychische Ursache der Schmerzen wurde von dem Gericht nicht untersucht, da diese von dem insoweit darlegungsbelasteten Kläger im Prozess nicht vorgetragen wurde.

Die Berufung vor dem OLG Karlsruhe blieb daher erfolglos. Zwar hat das OLG darauf hingewiesen, dass auch dauerhafte Schmerzen eine Berufsunfähigkeit begründen können. Allerdings müssen diese Schmerzen auf irgendeine Weise objektiv belegbar sein. Der Betroffene kann insoweit entweder körperlich Ursachen oder psychische Ursachen für die Schmerzen benennen, die das Gericht dann grundsätzlich anhand eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens aufzuklären hat. Vorliegend hat der Kläger aber nur körperliche Ursachen für seine Schmerzen benannt und insoweit hat das Gericht dann auch nur körperliche Ursachen aufzuklären versucht. Da die entsprechende Beweisaufnahme auf dem orthopädischen Fachgebiet ohne Ergebnis blieb, musste auch die Klage ohne Erfolg bleiben.

Tipp vom Anwalt

Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei PSS-Rechtsanwälte aus Wiesbaden rät daher allen Betroffenen, die Leistungen von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen anhaltenden Schmerzen einfordern, alle in Betracht kommenden Ursachen der Schmerzen anzuführen. Insbesondere wenn körperliche Ursachen schon im Vorfeld nicht sicher belegt sind, sollte zumindest hilfsweise auch immer eine psychische Ursache in Betracht gezogen und vorgetragen werden. Häufig kennen nämlich die Betroffenen die Ursache ihrer Schmerzen selbst nicht sicher. Insoweit kann dann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Ursache psychischer Natur ist. Nur wenn auch eine psychische Ursache bei der Versicherung und gegebenenfalls später auch bei Gericht vom Betroffenen vorgetragen wird, wird eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch psychiatrische Gutachten betrieben. „Es ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass der Fall vor dem OLG Karlsruhe anders ausgefallen wäre, wenn ein derartiges Gutachten eingeholt worden wäre“, so Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Die Kanzlei PSS-Rechtsanwälte vertritt Versicherungsnehmer in Streitigkeiten gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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