Deals in Strafprozessen sind unter Bedingungen grundsätzlich erlaubt

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die umstrittene Regelung zum sogenannten „Deal" im Strafprozess grundsätzlich gebilligt. Die geltende gesetzliche Regelung zum sogenannten Deal im Strafprozess ist demnach mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht mahnte aber an, das die Urteilsabsprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung transparent und ausführlich im Protokoll der Hauptverhandlung vermerkt sein müssten. Zudem müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten, erklärten die Richter. Bislang bestehe ein „erhebliches Vollzugsdefizit". Daher wurden auch drei Strafurteile aufgehoben.

Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich die gerichtliche Praxis „in erheblichem Umfang" über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetze. Sollte sich das nicht ändern, drohe ein verfassungswidriger Zustand: „Der Gesetzgeber muss die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten."


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Steineke

Beiträge zum Thema