Denecke von Haxthausen & Partner – Abmahnung Filesharing –“Afrojack feat. Eva Simons”

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Abmahnung von Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der DigiRights Administration GmbH u.a. „Afrojack feat. Eva Simons - Take Over Control”.

Aktuell werden zurzeit wieder Abmahnungen von der Kanzlei: Denecke von Haxthausen und Partner aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing u.a. an Musikwerken: „Afrojack feat. Eva Simons - Take Over Control” versendet.

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen u.a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex], Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze], StealthNet)) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

Das Abmahnschreiben umfasst meist 5 Seiten inklusive der Mandatsvollmacht und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es textbausteinartige Passagen in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden.

Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 290,- Euro gefordert. Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

Dabei ist die rechtliche Überprüfung dringend zu empfehlen!

Insbesondere kann die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung nicht empfohlen werden. Zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Folglich besteht ein großes Haftungsrisiko.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Erklärende durch den Inhalt der Punkte 2 und 3 zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin UND zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.

Zur Rechtsverteidigung bei unberechtigten Abmahnungen gibt es leider keine Patentlösung - ABER:

Nicht selten lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringern. Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen” weitreichende rechtliche Konsequenzen zu provozieren.



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