Der Abgasskandal geht weiter: Manipulationsverdacht bei Fiat & Co.

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Der Diesel-Abgasskandal ist seit dem Bekanntwerden von Abgasmanipulationen des Volkswagen Konzerns und dessen Tochterfirmen im September 2015 aus der medialen Presseberichterstattung nicht mehr wegzudenken. Nachdem sich der Skandal auf die Daimler AG und deren Luxusmarke Mercedes ausgebreitet hatte, stehen nun auch Fiat und deren Tochterfirmen im Verdacht der Manipulation von Dieselfahrzeugen. 

  • Manipulationsverdacht bei Fiat

Aufgrund des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs durchsuchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Juli 2020 den deutschen Hauptsitz der Fiat Chrysler Automobiles sowie die Schwesterfirma Iveco mit Sitz in Ulm und weitere Standorte in Italien und in der Schweiz. 

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt aufgrund der derzeitigen Annahme des Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen. 

Gegenstand der Ermittlungen sind dabei Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Ivecomit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 der Baujahre 2014 bis 2019 mit der Motorisierung 1,3 Liter; 1,6 Liter; 2,0 Liter; 2,2 Liter; 2,3 Liter und 3,0 Liter; Speziell sollen die Modelle Fiat Ducato 2,3l 96kW Diesel EU5, den Fiat Ducato 2,3l 110kW Diesel EU6 LNT und den Fiat 500x 2.0L LNT 103kW Diesel EU6. Ein Fiat Ducato Multijet 130 2.3 EU6 betroffen sein. 

  • Rückrufe und Fahrverbote (?)

Bereits seit dem Jahr 2016 weiß das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von Unregelmäßigkeiten bei Dieselfahrzeugen der Fiat Chrysler Automobiles. 

Das KBA teilt auf Nachfrage mit: 

„Die Fahrzeuge wurden Prüfstands- sowie RDE-Messungen unterzogen, um zu prüfen, ob unzulässige Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware vorhanden sind. Dabei wurden auf Rollenprüfständen sowohl Typ 1-Prüfungen absolviert, als auch Prüfungen, bei denen die Rollenlasten und Umgebungstemperaturen variiert wurden. (…) Aufgrund der Emissionsergebnisse ergab sich der Verdacht auf eine unzulässige Abschalteinrichtung. Deswegen wurde der Hersteller befragt, sowie die zuständige Typgenehmigungsbehörde in Kenntnis gesetzt.“

Dennoch sind bislang keine verpflichtenden Rückrufe aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen gegenüber Fiat ergangen. 

Werden die emissionsrechtlichen Grenzwerte jedoch nicht eingehalten, drohen dem Fahrzeughalter die Stilllegung und Betriebsuntersagung des Fahrzeugs. 

  • Ihre Rechte 

Auch ohne verpflichtenden Rückruf können Ihnen gegen die Fiat Chrysler Automobiles als Fahrzeughersteller und gegen Ihren Fahrzeughändler zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Kaufverträge zustehen. 

Maßgeblich ist nämlich nicht das Vorliegen Rückrufs, sondern das tatsächliche Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, was durch die Angaben des KBA sowie durch Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe hinreichend wahrscheinlich ist. 

Neben dem Vertrauen der Kunden in die Redlichkeit der Hersteller leidet auch der Wert der betroffenen Fahrzeuge. Gegen den Händler könnten Ihnen Schadensersatzansprüche aus Mängelgewährleistung zustehen, wenn der Kauf nicht länger als 2 Jahre zurück liegt. Daneben kommen Ansprüche gegen den Hersteller aus einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung in Betracht. 

So könnten Sie die Rückerstattungssumme berechnen:

(Kaufpreis in EUR x gefahrene Kilometer) : (350.000 km – Kilometerstand bei Kauf) 

Beispiel: 

(22.500 EUR x 50.000 Km) : (350.000 km – 80.000 km) = 4.166.66 Euro (Nutzungsersatz) 

Rückerstattung = 22.500 EUR – 4.166.66 EUR = 18.333.34 EUR

Bereits im Rahmen des VW- und Daimlerabgasskandal konnten wir in ähnlich gelagerten Fällen Erfolge für unsere Mandantschaft vor den Landgerichten Lübeck, Kiel, Berlin, Krefeld u.W. erzielen.  

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose, telefonische Erstberatung! Wir vertreten Sie bundesweit zur Geltendmachung Ihrer Rechte!



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