Der Disclaimer und warum man besser die Finger davon lassen sollte

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Viele Onlinehändler glauben immer noch, dass der sog. Disclaimer für sie vorteilhaft ist. Schließlich zeichnet man sich ja quasi von der Haftung frei. Hier ist allerdings Vorsicht geboten.

Was ist ein Disclaimer?

Das Wort „Disclaimer“ stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „abstreiten“ oder „in Abrede stellen“. Vermeintliches Ziel ist ein Haftungsausschluss und verwendet wird der Disclaimer gerne in E-Mails und auf Webseiten (vor allen Dingen in der Nähe des Impressums).

Dass dem nicht so ist und dass ein Disclaimer zu einer Abmahnung führen kann, zeigt folgender Fall.

Konkret ging es um folgenden Text:

„Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“

Dafür und für noch eine ganze Reihe anderer Wettbewerbsverstöße hatte der Verwender des obigen Disclaimers zunächst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kassiert.

Das LG Arnsberg (in einem Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Bahr geführt wurde) ging dazu davon aus, dass der Wortlaut der vorgenannten Klausel eine unzulässige, Garantie- und Beschaffenheitsvereinbarungen ausschließende, Klausel darstellt, die jedenfalls auch gegen das Transparenzverbot verstößt und aufgrund derer, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, eine Abmahnung ausgesprochen werden kann.

Fazit:

Ein Disclaimer ist ungeeignet, um die eigene Haftung zu begrenzen. Schlimmstenfalls drohen kostenintensive Abmahnungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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