Der Vergleich zwischen der Verbraucherzentrale und VW – wie vorgehen?

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Am 28.02.2020 haben die Verbraucherzentrale Bundesverband und VW bekanntgegeben, dass sie im Rahmen der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig einen Vergleich abgeschlossen haben.

Besitzer eines VW-Diesel erhalten nach dem Vergleich bis zu 6257 Euro!

Das Vergleichsangebot gilt für 

  1. Besitzer eines VW-Diesel mit dem Problemmotor EA 189, die sich 
  2. im Klageregister der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale gegen VW eingetragen haben,
  3. ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 erworben haben und
  4. bei Erwerb des Fahrzeuges ihren Wohnsitz im Inland hatten.

Wie geht es jetzt für anspruchsberechtigte VW-Dieselbesitzer weiter?

VW wird in den kommenden Wochen alle Anspruchsberechtigten anschreiben und einen konkreten Vergleich anbieten. Die Anspruchsberechtigten können dann ganz frei bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob sie den von VW angebotenen Vergleich annehmen möchten. Danach ist eine Annahme nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn ich den Vergleich von VW annehme?

Wer den VW-Vergleich annimmt, erhält schnell und unkompliziert sein Geld. Allerdings ist niemand gezwungen, dem Vergleichsvorschlag von VW beizutreten. Wenn im Einzelfall gute Aussichten für die Durchsetzung eines höheren Betrages gegen VW bestehen, kann der Verbraucher den VW-Vergleich auch ablehnen und seine Ansprüche im Wege einer eigenen Klage verfolgen.

Wie sollte ich mich entscheiden?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Viele Fragen über die Schadensersatzansprüche von Verbrauchern im Rahmen des VW-Abgasskandals sind juristisch noch nicht endgültig entschieden. Erst für Anfang Mai 2020 und damit nach Ablauf der Annahmefrist für den Vergleich wird eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Klärung einiger der offenen Fragen erwartet. 

Ob man den Vergleich annehmen sollte oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab: Wie alt ist Ihr Fahrzeug und welche Laufleistung hat es? Besteht eine Rechtsschutzversicherung zur Abdeckung des Kostenrisikos einer eigenen Klage? Wie risikofreudig sind Sie? Wichtig ist hier eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt.

VW übernimmt teilweise die Beratungskosten!

Nach den Bestimmungen des Vergleichs hat sich VW auch dazu verpflichtet, den Verbrauchern die Kosten für eine Beratung zu erstatten, wenn sie sich danach entscheiden, den Vergleich tatsächlich anzunehmen. Damit wird eine neutrale Beratung auch derjenigen Verbraucher gewährleistet, die bislang noch keinen Anwalt an ihrer Seite haben und sich hinsichtlich der Frage beraten lassen wollen, ob sie den Vergleich annehmen sollten.

Entschließt sich ein Verbraucher nach der Beratung durch einen Rechtsanwalt gegen die Annahme des von VW angebotenen Vergleichs und für eine eigene Klage, werden die Kosten für die Beratung des Rechtsanwalts voll auf die Rechtsanwaltskosten des Klageverfahrens angerechnet. Eine Beratung ist damit quasi für jeden Verbraucher möglich, ohne dass separate Kosten entstehen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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