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Der VW-Skandal - Was bedeutet das für mich?

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Der Skandal um die Manipulationssoftware in vielen Diesel-Modellen bei VW nimmt kein Ende. Immer mehr Fahrzeuge sind betroffen und immer mehr Köpfe rollen im Konzern.

Doch was hat das für mich als Besitzer eines betroffenen VWs oder als Anleger für Folgen?

1. Ich habe ein betroffenes Fahrzeug – Was kann ich tun?

Zunächst heißt es abwarten. Der Konzern hat eine Rückrufaktion angekündigt. Um Stress zu vermeiden, empfiehlt es sich daher zu schauen, wie der Fehler behoben werden soll.

In der Presse wurde vermutet, dass die Software aktualisiert werden soll. Eine einfache Lösung wäre, den Wagen dann immer im Prüfstandbetrieb laufen zu lassen. Problematisch könnte dann aber die Leistung des Fahrzeugs werden. Angeblich hat die Software gerade den Betrieb unter Volllast - dort ist der Schadstoffausstoß besonders hoch - eingeschränkt. Fährt der Wagen aber immer in diesem Programm, sind Leistungseinbußen durchaus möglich.

Diese würden dann nach unserer Auffassung einen Sachmangel darstellen. Der Käufer darf erwarten, dass der Wagen die vereinbarte bzw. erwartete Leistung bringt.

Ob der erhöhte Stickstoffoxidausstoß als Sachmangel gesehen werden kann, ist fraglich. Darauf wird es vielen Kunden wohl bei Kauf nicht angekommen sein und die „grüne Plakette“ behält der Wagen, weil es dafür nicht aufs Stickstoffoxid ankommt.

Bleibt die Frage der Verjährung. Die Ansprüche bestehen nur zwei Jahre. Aber auch sehr aktuelle Modelle sollen betroffen sein. Da die Verwendung von Manipulationssoftware für Abgasuntersuchungen europarechtlich verboten ist, kann man auch über eine sog. unerlaubte Handlung als Anspruchsgrundlage nachdenken. Dann wäre die Frist deutlich länger.

Kleiner Exkurs: Sollten Sie einen unter zwei Jahre alten Wagen besitzen, der über 20 % mehr verbraucht als angegeben, wird dies von vielen Gerichten als Sachmangel gewertet. Es kann dann der Kaufpreis gemindert oder sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden.

2. Was kann ich als Anleger tun, da die Aktie so abgestürzt ist?

Auch hier: Zunächst warten. Es gibt derzeit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Vorstandsmitglieder des VW-Konzerns. Kann man ihnen Betrug – was durchaus denkbar ist - nachweisen, sind Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen. Es ist wohl kaum glaubwürdig, dass niemand im Vorstand von einer angelegten Manipulation, die gut 11 Mio. Fahrzeuge betrifft, wusste.

Aber gerade hier sollte man noch die Entwicklungen beobachten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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