Derivest: Ansprüche vor Verjährung am 31.12.2021 retten

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Zahlreiche Anleger hatten ab 2012 in Nachrangdarlehen der Derivest GmbH investiert. 2019 sahen sich die Geldgeber jedoch mit der Insolvenz des Unternehmens konfrontiert. Anleger befürchten, dass sie nur einen geringen Anteil ihrer Einlage aus dem Insolvenzverfahren erhalten werden. Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender weist darauf hin, dass Ansprüche auch gegenüber den Geschäftsführern der Derivest GmbH bestehen können.


Schadenersatzansprüche gegen die Geschäftsführer der Derivest GmbH

Die Derivest GmbH betrieb ein unerlaubtes Einlagengeschäft. Die in den Darlehensverträgen der Gesellschaft verwendete Nachrangklausel ist unwirksam. Dies wurde auch bereits 2018 von einem Gericht bestätigt. Zudem verfügte die Derivest GmbH nicht über eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, die für das Betreiben eines solchen Einlagengeschäfts notwendig ist.

Die Geschäftsführung der Derivest GmbH hat die Verwendung des unwirksamen Rangrücktritts und damit das Betreiben eines unerlaubten Einlagengeschäfts zu verantworten. Daher haften die Geschäftsführer gegenüber den Anlegern auf Schadenersatz. Für Anleger besteht damit eine weitere Möglichkeit, das eingesetzte Kapital sowie die vertraglich vereinbarten Zinsen zurückzuerhalten.

Die Durchsetzung der Ansprüche ist auch dann noch möglich, wenn Sie Ihre Forderung bereits im Insolvenzverfahren angemeldet haben.


Derivest GmbH: Verjährung der Schadenersatzansprüche droht zum 31.12.2021

Die Rechtslage sieht in Deutschland eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis oder Kennenmüssen von anspruchsbegründenden Tatsachen vor. Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen aus dem Jahr 2018 zu der Unwirksamkeit der Nachrangabrede, können etwaige Schadenersatzansprüche daher möglicherweise zum 31.12.2021 verjähren. Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender rät den Anlegern aus diesem Grund, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen.


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Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft Derivest GmbH gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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