Deutsche Biofonds AG: Schadensersatzmöglichkeiten gegen Wirtschaftsprüfer und Vermittler!

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In Sachen Deutsche Biofonds AG sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB versuchen, ihren Schaden zu kompensieren, denn inzwischen wurde auch über das Privatvermögen von Herrn Demir, der seit kurzem wieder in Untersuchungshaft sein soll, vom AG Nürnberg unter dem Az. IN 791/15 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Hierzu kommt neben den Unternehmensverantwortlichen z.B. auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Betracht.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben inzwischen auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die S. Audit GmbH, außergerichtlich zum Schadensersatz aufgefordert.

„Hier sehen wir durchaus Ansatzpunkte für eine Haftung“, so Dr. Späth, „da die Kontrolle eventuell nicht ausreichend ausgefallen ist.“

So hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits die Bilanzen der Jahre 2010 ff. geprüft und z. B. noch im Jahr 2012 ein Plausibilitätszeugnis ausgestellt, auch werden in einer Bescheinigung aus dem Jahr 2012 noch Alleinstellungsmerkmale der Initiatorin betont. Auch haben die viel angepriesenen Referenzprojekte wohl zum Teil gar nicht bestanden, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätte auffallen müssen

Eine Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt dabei z.B. unter dem Gesichtspunkt der sog. „Expertenhaftung“ oder des „Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ in Betracht, soweit die Bescheinigungen oder das jeweilige Testat fehlerhaft waren.

Der Vorteil ist auch der, dass bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus gesetzlichen Gründen eine Berufs-Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1.000.000,- € vorliegen muss, auf die im Erfolgsfalle ggf. zugegriffen werden könnte.

Allerdings ist ein umgehendes Handeln zu empfehlen, da bei der Zwangsvollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Auch könnten Anleger teilweise erfolgreich auf die jeweiligen Vermittler der Anlage zugreifen. Dr. Späth hierzu: „Der jeweilige Vermittler schuldet nicht nur eine anleger- und objektgerechte Beratung, sondern darüber hinaus eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage. Sollte diese nicht ordnungsgemäß ausgefallen sein, wofür in vielen Fällen Anhaltspunkte bestehen dürften, könnten auch erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden. Es sollte aber immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, ob der jeweilige Vermittler entweder finanziell in der Lage ist, den Schaden zu kompensieren oder auch über eine Haftpflichtversicherung verfügt, über die der Schaden abgewickelt werden kann.“

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Geschädigten der Deutschen Biofonds AG, bündeln die Anlegerinteressen und sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.

Geschädigte der Deutschen Biofonds AG können sich daher an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden


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