Deutsche Umwelthilfe e.V. Abmahnung: Fehlende Angaben zur Energie bei Immobilienanzeige, Verstoß gegen GEG

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Der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. mahnt aufgrund angeblicher Verstöße gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. sei nach eigenen Angaben ein abmahnfähiger Verein und bezwecke die aufklärende Verbraucherberatung sowie den Umweltschutz in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Daher sei sie in der Lage, Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und andere Verbraucherschutzgesetze „durch geeignete Maßnahmen kollektiven Rechtsschutzes“ zu unterbinden.

Der Abgemahnte soll mit einer Werbeanzeige ein Wohnobjekt beworben haben. Dabei seien nach dem GEG notwendige Angaben zur energetischen Qualität der Immobilie nicht benannt worden.

Konkret wird vorgeworfen, die Angaben zum wesentlichen Energieträger für die Heizung sowie die Art des Energieausweises des beworbenen Gebäudes nicht benannt zu haben. Diese Angaben seien „wesentliche Informationen“ i.S.d. §5a UWG, die Verbrauchern nicht vorenthalten werden dürften. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. wirft dem Abgemahnten ein rechtswidriges und wettbewerbswidriges Verhalten aufgrund der angeblich fehlenden Angaben vor und mahnt daher ab.

Gefordert wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Außerdem werden Abmahnkosten in Höhe von 228,02 € in Rechnung gestellt.

Die Frist zur Erfüllung der gestellten Forderungen beträgt zwei Wochen.

Derartige Abmahnungen sind keine Seltenheit und durchaus ernst zu nehmen. Entscheidend ist, wie Sie auf die Abmahnung reagieren! 

Was wir Ihnen empfehlen würden:

  • Erstmal ruhig bleiben und nicht vorschnell reagieren, sondern überlegt!
  • Kontaktieren Sie nicht persönlich die Deutsche Umwelthilfe. Die richtige Kommunikation mit den Abmahnern ist entscheidend und sollte daher bestenfalls einem Rechtsbeistand überlassen werden.
  • Ob und inwieweit die konkreten Forderungen gegen Sie im Einzelfall bestehen oder die Deutsche Umwelthilfe e.V. im Einzelfall überhaupt zur Abmahnung berechtigt ist, sollte fachanwaltlich geprüft werden.
  • Es ist daher abzuraten, vorschnell die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder sonstigen Forderungen, ohne vorherige anwaltliche Beratung einfach zu erfüllen.
  • Das heißt also auch, dass von einer unbedachten Zahlung der Abmahnkosten abzuraten ist, bevor Sie sich diesbezüglich durch einen Fachanwalt beraten lassen haben. Die Kosten der Abmahnung mögen auf dem ersten Blick nicht allzu hoch erscheinen und werden wahrscheinlich vorerst im unteren dreistelligen Bereich liegen. In Anbetracht möglicher Anwaltskosten, die Ihnen durch eine anwaltliche Beauftragung zunächst anfallen könnten, mag das vielleicht als ein guter Kompromiss erscheinen. Allerdings kann für Sie dann in Zukunft das Risiko bestehen weitaus höhere Beträge zahlen zu müssen, beispielsweise wenn Sie einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugestimmt haben und auf Zahlung einer Vertragsstrafe beansprucht werden.
  • Bestenfalls wenden Sie sich direkt an einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht). So gehen sicher gesetzte Fristen einzuhalten und Unkosten zu vermeiden.

Wir beraten Sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch!

Wenn Sie eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. erhalten haben oder sich in einer ähnlichen Lage befinden, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kann Ihnen mit unseren Rechts- und Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht kurzfristig und bundesweit weiterhelfen! Durch unsere langjährigen Erfahrungen aus zehntausenden Abmahnfällen werden die besten Handlungsoptionen für Sie finden.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch per Telefon unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405 oder per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de. Nutzen Sie alternativ die Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de.


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