Deutschlandweit falsch geblitzt mit LEIVTEC XV3

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Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV 3 sind aktuell ungültig.

Der Radarfallenhersteller Leivtec bittet derzeit bundesweit Ordnungsämter und Polizei, sein Produkt Leivtec XV 3 nicht mehr für amtliche Geschwindigkeitsmessungen einzusetzen.

Es könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es zu unzulässigen Messwertabweichungen komme.

Das Messsystem werde nun zunächst einer Prüfung durch die PTB unterzogen.     

Es geht bei den möglichen Messwertabweichungen um Werte zwischen -3 und +3 km/h.

Das heißt: Geblitzte Fahrer könnten in Wirklichkeit gar nicht so schnell gefahren sein, wie ihnen vorgeworfen wird!

Von den betroffenen Blitzern sind in Deutschland einige Hundert im Einsatz. Es drohen somit unrechtmäßige Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Nach der der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat jeder Betroffene im Bußgeldverfahren den Anspruch, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten belangt zu werden. Es handelt sich um einen Rechtsanspruch mit Verfassungsrang. Daher muss kein Bürger das ihm drohende oder gegen ihn verhängte Bußgeld einfach stillschweigend hinnehmen. Vielmehr hat jeder Betroffene die Möglichkeit von seinen Verfahrensrechten Gebrauch zu machen und die Rechtmäßigkeit des erhobenen Vorwurfs überprüfen zu lassen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Deshalb sollten Sie sich wehren, wenn Sie mit Leivtec XV 3 gemessen wurden und deshalb ein Bußgeld zahlen sollen.

Solche Verfahren müssen eingestellt werden.

Als erfahrener Verkehrsverteidiger überprüfe ich Ihren Bußgeldbescheid. Rufen Sie mich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung an oder senden Sie mir gerne Ihren Anhörungsbogen oder Bußgelbescheid per E-Mail an meine Kanzlei. Eine Beauftragung ist selbstverständlich online möglich.

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Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth, ist bundesweit tätiger Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Düsseldorf und als Verkehrsverteidiger spezialisiert. 


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