MPU schon ab 1,3 Promille möglich

  • 1 Minuten Lesezeit


 

Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.

Wenn sich in der Person des Fahrers oder seinem Verhalten bei oder kurz nach der Trunkenheitsfahrt also keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen zeigten, bestehen Zweifel an der Fahreignung.

Denn in einem solchen Fall sei nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung auszugehen.

Bei Personen, die aufgrund ihres Trinkverhaltens eine hohe Alkoholgewöhnung erreicht haben, bestehe eine erhöhte Rückfallgefahr. Die entsprechende Giftfestigkeit führe u.a. dazu, dass der Betroffene die Auswirkungen seines Alkoholkonsums auf die Fahrsicherheit nicht mehr realistisch einschätzen kann

Deshalb hat die Fahrerlaubnisbehörde nach einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis durch die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) zu klären, ob eine Wiederholungsgefahr besteht.

Das hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (BVerwG 3 C 3.20 - Urteil vom 17. März 2021)

Wenn also von der Polizei oder dem die Blutprobe entnehmenden Arzt nach der Trunkenheitsfahrt festgestellt und dokumentiert worden ist, dass der Täter trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigte, muss im Neuerteilungsverfahren mit der Anordnung einer MPU durch die Straßenverkehrsbehörde gerechnet werden – auch wenn es sich um eine erstmalige Trunkenheitsfahrt gehandelt hatte.

Fazit: Das Urteil aus Leipzig ist keine Sensation, sondern nur eine Klarstellung. Die Praxis verfährt schon seit einigen Jahren so.

 

Wenn Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer aufgefallen sind, rufen Sie mich gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch an.

____

Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth, ist bundesweit tätiger Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Düsseldorf und als Verkehrsverteidiger spezialisiert. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Demuth

Beiträge zum Thema