Die Entfristungsklage - so wird der befristete Arbeitsplatz unbefristet!

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3 Wochen nach Ende der Befristung

Nach § 17 S.1 TzBfG muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist.

Klageantrag

Der Arbeitnehmer stellt dabei den Klageantrag, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht aufgrund der Befristung aus der Vereinbarung / dem Arbeitsvertrag vom (DATUM) zum (DATUM) endete.

Frist versäumt?

Wenn der Arbeitnehmer die Klagefrist bei einer rechtswidrigen Befristung versäumt wird so getan, als ob die Befristung rechtmäßig war.

Die rechtswidrige Befristung gilt dann nach § 17 S. 2 TzBfG i.V.m. § 7 KSchG als von Anfang an rechtmäßig.

Warum Entfristungsklage?

Eine Befristung hat für den Arbeitgeber überwiegend Vorteile und für den Arbeitnehmer überwiegend Nachteile.

Die Entfristungsklage stellt letztlich eine besondere Form der Kündigungsschutzklage dar, die vom Arbeitnehmer gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses eingelegt werden kann.

Wenn der Arbeitnehmer mit seiner Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich ist, wird das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgeführt.

Mit der Entfristungsklage kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht dann, wenn er der Ansicht ist, dass die Befristung rechtswidrig ist bzw. die Kettenbefristung zu oft, zu lang oder ohne Sachgrund erfolgte überprüfen lassen, ob das Arbeitsverhältnis nicht unbefristet fort gilt

Gang der Entfristungsklage

Auch bei der Entfristungsklage findet zunächst ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt, in dem eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgelotet wird.

Ist eine Einigung nicht zu erzielen, geht das Verfahren vor dem Arbeitsgericht seinen gewohnten Weg.

Der Arbeitgeber hat nach der Erhebung der Entfristungsklage durch den Arbeitnehmer eine Klageerwiderung abzugeben.

Der Arbeitnehmer kann darauf noch einmal antworten und dann findet der Kammertermin vor dem Arbeitsgericht statt.

Oft wird der Richter vom Arbeitsgericht im Kammertermin nochmals eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anregen.

Ist weiterhin keine Einigung möglich, wird der Richter vom Arbeitsgericht ein Urteil sprechen.

Gegen das Urteil vom Arbeitsgericht kann der unterliegende Arbeitnehmer oder der unterliegende Arbeitgeber das Rechtsmittel der Berufung zum Landesarbeitsgericht erheben.

Während sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten können, also keinen Rechtsanwalt benötigen, benötigen Sie einen solchen vor dem Landesarbeitsgericht.

Hinweis: Auch bei der Entfristungsklage gilt in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten für einen Rechtsanwalt jeweils selbst bezahlen müssen, egal wer gewinnt und wer verliert.                      


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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