Die Eröffnung und Bekanntgabe des Testaments in der Türkei

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Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen. Soll nicht die gesetzliche Erbfolge gelten, sondern ist eine andere Erbfolge gewünscht, kann ein Testament aufgesetzt werden. 

Dabei ergeben sich bezüglich der Wirksamkeit des Testaments in Deutschland und in der Türkei verschiedene Voraussetzungen. Ein wirksames Testament vor dem Notariat erfordert in der Türkei beispielsweise die Hinzuziehung von zwei Zeugen, die nicht mit dem Erblasser verwandt und verschwägert sein sollten. Neben des notariellen Testaments gibt noch weitere Möglichkeiten im türkischen Gesetz, wie man ein wirksames Testament hinsichtlich des Testaments in der Türkei aufsetzen kann.

Wir helfen Ihnen beim Aufsetzen eines wirksamen Testaments und beraten Sie gerne!  



Ist ein Testament errichtet worden und Sie sind in diesem Testament begünstigt, geht dieses der gesetzlichen Erbfolge vor. Nach dem Tod muss das Testament jedoch vor dem zuständigen Nachlassgericht eröffnet und den gesetzlichen Erben bekanntgegeben werden. Die Bekanntgabe durch das Nachlassgericht geschieht über eine wirksame Zustellung des Testaments. In der Türkei wird ein mündlicher Termin anberaumt, zu dem die gesetzlichen Erben und auch der Begünstigte geladen werden. In diesem Termin öffnet das Nachlassgericht das Testament und verliest es. Hat eines der gesetzlichen Erben an dem Testament etwas auszusetzen und ist mit berechtigten Gründen nicht damit einverstanden, muss er/sie innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Kenntniserlangung vom Testament die Anfechtungsklage gegen das Testament erheben.

Oftmals wird ein Testament beim türkischen Notariat aufgesetzt und wird mit einem Urkundenrollenummer versehen. Im Todesfall des türkischen Aufsetzers sendet das jeweilige Notariat dieses Testament zum Zwecke dessen Eröffnung automatisch an das zuständige Nachlassgericht. 

Mit anwaltlicher Vollmacht können wir in Ihrem Namen zwar kein Testament aufsetzen, da es sich hierbei um ein höchstpersönliches Recht handelt. Jedoch können wir Ihnen dabei anwaltlich zur Seite stehen und Ihnen rechtliche Unterstützung beim Aufsetzen eines wirksamen Testaments bieten.  

Sind Sie Begünstigter eines Testaments, können wir Ihre Rechte kraft anwaltlicher Vollmacht durchsetzen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!     

Foto(s): Elif Uzun

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