Die fiesesten Arbeitgebertricks bei einer Kündigung – Teil 4: Fristlose Kündigung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Hier zieht der Arbeitgeber die Samthandschuhe aus: Kaum eine Maßnahme trifft den Arbeitnehmer nach einer Kündigung so hart, wie die nachgeschobene fristlose Kündigung. Worum geht es da?

Gekündigt wird oft aus relativ unspektakulären Gründen, beispielsweise betriebsbedingt, oder wegen langer Erkrankung. Erhebt der Gekündigte dagegen Kündigungsschutzklage, haben viele Chefs nur noch ein Ziel: den Mitarbeiter fernhalten, keinen Lohn nachzahlen und keine oder eine geringe Abfindung zahlen.

Manch ein Arbeitgeber setzt sich jetzt akribisch daran, früheres Fehlverhalten beim Arbeitnehmer aufzudecken. Und da gibt es ein paar „Evergreens“, neuralgische Punkte, an denen Arbeitnehmer immer wieder Fehler machen: Der Arbeitszeitbetrug beispielsweise, oder der Diebstahl zu Lasten des Arbeitgebers, Fahrtkostenbetrug, Beleidigungen, Verunglimpfungen. Darunter sind Verhaltensweisen, die üblicherweise kaum beachtet werden, die man im Kündigungsschutzprozess aber allzu gern auskramt und als Gründe für eine fristlose Kündigung aufbauscht. 

Arbeitnehmer, die sorglos abrechnen oder den Arbeitszeitnachweis nicht wahrheitsgetreu führen, stecken jetzt in der Klemme, müssen unter Umständen sogar strafrechtliche Folgen fürchten. Nachgeschobene fristlose Kündigungen können die Aussicht einer Kündigungsschutzklage verschlechtern, wie auch die Chance auf eine hohe Abfindung. Gut beraten ist, wer sich rechtzeitig fachlichen Rat bei einem erfahrenen Arbeitsrechtler holt!

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