Die Fortbildung von Betriebsräten; Präsenzschulung vs. Webinar, was muss gezahlt werden?

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In der modernen Arbeitswelt ist die ständige Weiterbildung der Schlüssel zum Erfolg – nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für diejenigen, die sie vertreten. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterstreicht diese Notwendigkeit, indem es klare Regelungen für die Fortbildung von Betriebsräten vorsieht. Insbesondere die Bestimmungen zur Übernahme von Kosten für erforderliche Schulungen durch den Arbeitgeber werfen in der Praxis häufig Fragen auf. Ein interessanter Aspekt ist dabei die Frage, inwiefern der Arbeitgeber verpflichtet ist, Kosten für Schulungen zu übernehmen, die als Präsenzveranstaltungen stattfinden – auch wenn ein inhaltsgleiches Angebot online verfügbar wäre.


Kurzer Blick auf die rechtlichen Grundlagen

Laut BetrVG haben Betriebsräte ein Anrecht auf Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungen, sofern das darin vermittelte Wissen für ihre Tätigkeit notwendig ist. Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber die Kosten für solche Schulungen trägt. Dies umfasst nicht nur die direkten Kosten der Schulung selbst, sondern kann auch Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten einschließen, wenn die Schulung außerhalb des üblichen Arbeitsortes stattfindet.


Präsenzschulung vs. Webinar

Die digitale Transformation der Arbeitswelt hat auch vor der Betriebsratsarbeit nicht Halt gemacht. Webinare und Online-Kurse bieten eine flexible und oft kosteneffiziente Alternative zu traditionellen Präsenzschulungen. Die Frage, die sich jedoch stellt, ist: Muss der Arbeitgeber auch dann für die Kosten einer Präsenzschulung aufkommen, wenn ein inhaltlich identisches Webinar verfügbar ist?


Wie sieht die Rechtsprechung aus?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 7. Februar 2024 (AZ: 7 ABR 8/23) entschieden, dass Betriebsräte auch dann zu Präsenzseminaren fahren können, wenn derselbe Anbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Hier wird dem Betriebsrat ein gewisser Spielraum geben, der grundsätzlich auch das Format der Schulung umfasst. Dem steht auch nichts entgegen, wenn bei einem Präsenzseminar die Kosten für die Übernachtung sowie Verpflegungskosten der Teilnehmer höher ist als die Kosten für das Webinar sind.


Rechtstipp:

Die Entscheidung, ob der Arbeitgeber die Kosten für eine Präsenzschulung tragen muss, auch wenn ein inhaltsgleiches Webinar angeboten wird, fällt also regelmäßig zugunsten des Betriebsrats aus. Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte den Dialog suchen, um eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Betriebsratsarbeit gerecht wird und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbar ist. Letztlich geht es darum, die Effektivität der Betriebsratsarbeit zu sichern und zu fördern – ein Ziel, das im Interesse aller Beteiligten liegt. Im Zweifel sollte man sich immer Expertenrat einholen.

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