Die gesetzliche Homeoffice Regelung läuft aus!

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Lassen Sie sich beraten, ob Ihre Homeoffice Regelungen auch über den 19. März 2022 hinaus Bestand hat.

Die Corona Pandemie hat eine Menge Neuerungen und Umstellungen mit sich gebracht. Insbesondere am Arbeitsplatz waren und sind viele Umstellungen erfolgt, um der Pandemie Einhalt zu gebieten, um reibungslose Abläufe soweit es geht zu ermöglichen und um den wirtschaftlichen Betrieb aufrecht zu erhalten.

Hierzu wurde unter anderem, aufgrund der ständig steigenden Zahlen der Infektionen zuletzt die Pflicht der Arbeitgeber aufgenommen Arbeit aus dem Homeoffice zu ermöglichen.

Der Gesetzgeber hat, aufgrund der Problematik, dass nicht ohne Weiteres der Arbeitnehmer verpflichtet werden kann, im Homeoffice zu arbeiten reagiert und eine vorübergehende Lösung für Homeoffice und dessen Umsetzung geschaffen. Die Anordnung von Homeoffice ist nicht ohne Weiteres möglich, da es sich hierbei regelmäßig um eine „Versetzung“ handelt, die nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers durchgesetzt werden konnte und die andererseits auch durch den Arbeitgeber früher nicht genehmigt werden musste, wenn sie vom Arbeitnehmer gewünscht war.

Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetztes wurde vorübergehend Abhilfe geschaffen. Arbeitgeber müssen derzeit bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice anbieten. Dies gilt, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dagegensprechen.

Beschäftigte müssen das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Dies können zum Beispiel mangelnde räumliche oder fehlende technische Voraussetzungen in der Wohnung des Beschäftigten sein.

Die Regelung, die hier geschaffen wurde, läuft aber am 19. März 2022 aus und es sieht derzeit nicht danach aus, dass Sie doch noch verlängert wird.

Ob ein Arbeitnehmer dann am 20. März wieder an den alten Arbeitsplatz im Unternehmen zurückkehren muss, oder ob ein Recht darauf besteht im Homeoffice zu bleiben und ob der Arbeitgeber Rückkehr oder Homeoffice längerfristig anordnen kann, ist umstritten und von verschiedenen Faktoren abhängig.

Um in dieser Frage nicht in eine Falle zu tappen und um nicht unbewusst den Arbeitsvertrag zu verändern ist kompetente Beratung geboten. Nur dann können Sie gute Entscheidungen für die Zukunft treffen. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Besprechungstermin.


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