Die Höhe des Haushaltsführungsschadens

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Sie haben einen Personenschaden erlitten und können nun Ihren Haushalt nicht mehr (in vollem Umfang) führen? Dann haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Doch was genau ist der Haushaltsführungsschaden und woraus berechnet er sich?

Was ist ein Haushaltsführungsschaden?

Der Haushaltsschaden besteht darin, dass der Betroffene seinen Haushalt nicht mehr in vollem Maße führen kann. In diesem Fall bestehen für den Betroffenen zwei Möglichkeiten.

In ersterer stellt der Verletzte eine Haushaltsführungskraft ein, die den Teil des Haushalts übernimmt, den der Geschädigte nicht mehr ausführen kann. Der Betroffene kann die entstandenen Kosten ersetzt verlangen.

Eine andere Alternative besteht in einer fiktiven Abrechnung. Hier muss der Geschädigte keine Hilfskraft einstellen, sondern kann die Minderung der Haushaltsführungskraft als eigenen Schaden geltend machen. 

Problematisch ist diese fiktive Abrechnung des Haushaltsführungsschadens. In der Rechtsprechung ist die Berechnung umstritten, weswegen die Bemessung des Haushaltsführungsschaden in der Praxis besonders kompliziert ist.

Wie wird der Haushaltsführungsschaden berechnet?

Um die Höhe des Ersatzanspruches zu ermitteln wird der Umfang der Beeinträchtigung der Haushaltsführung mit dem Nettostundensatz einer vergleichbaren Haushaltshilfe multipliziert. 

Die Beeinträchtigung der Haushaltsführung wird anhand eines Vergleichs zwischen der Haushaltskraft vor der Verletzung und der verbliebenen Restleistungskraft ermittelt. Bei der Bemessung des zeitlichen Umfangs wird bei fiktiver Abrechnung eine objektive Betrachtungsweise angestellt. Richtwert ist die Zeit, die eine Haushaltshilfe (und nicht der Geschädigte) für die Bewältigung des Haushalts benötigen würde. 

Bei der Beurteilung der geminderten Haushaltsführungsleistung muss die dem Geschädigten treffende Schadensminderungsobliegenheit beachtet werden. Der Verletzte muss die eigene Haushaltsführung soweit es geht mit dem erlittenen Personenschaden vereinbaren. Dabei kann die Minderung der Leistungskraft nicht pauschal mit Tabellenwerken bemessen werden. Pauschale tabellarische Angaben dienen lediglich als Richtwerte, maßgeblich vor Gericht ist der individuelle Tatsachenvortrag des Geschädigten. 

Bei dem anzusetzenden Stundensatz für die fiktive Haushaltshilfe herrscht Uneinigkeit in Rechtsprechung und Fachliteratur. Viele verschiedene Gerichte wenden einen anderen Stundensatz an, weshalb die genaue Höhe des zu ersetzenden Haushaltsführungsschadens erst in einem gerichtlichen Verfahren verlässlich geklärt werden kann. Die Höhe des Stundensatzes variiert je nach Gericht zwischen 9 und 14 Euro. Dabei lassen sich jedoch je nach Ort der Gerichtsbarkeit bestimmte Prognosen aus vorangegangenen Urteilen für den spezifischen Einzelfall erstellen.

Aktuelles zur Berechnung des Haushaltsführungsschadens

Das LG Tübingen nahm in einem aktuellen Urteil eine Berechnung des Haushaltsführungsschadens anhand des JVEG vor. In diesem wird die Entschädigung für Zeugen, die vor Gericht auftreten müssen geregelt. Wie das Gericht die Bezugnahme hierfür begründet, wie hoch der Stundensatz angesetzt wurde und eine Übersicht zu den Stundensätzen anderer Gerichte lesen Sie in einem aktuellen Beitrag von uns.

Ihre rechtliche Beratung

Das Personenschadensrecht ist ein Schwerpunkt in unserer juristischen Tätigkeit. Bei einem Personenschaden kann der Geschädigte eine Vielzahl von Ansprüchen auch neben denHaushaltsführungsschaden ersetzt verlangen.

Typischerweise ergeben sich dabei auch versicherungsrechtliche Auseinandersetzungen sowohl auf Schädigerseite als auch mit der eigenen Versicherung, etwa wegen einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf genau diesem Bereich des Personenschadens- und Versicherungsrechts sind wir spezialisiert. Das erlaubt es uns für Sie die rechtliche Behandlung auf höchstem Niveau und aus einer Hand vollständig abzuwickeln und jeden in Frage kommenden Anspruch für Sie gerichtlich und außergerichtlich bundesweit durchsetzen.

Sollten Sie einen Personenschaden erlitten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns ganz unverbindlich kennenlernen und einen ersten Eindruck von uns gewinnen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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