Die rechtliche Haftung bei einem Großbrand

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Ein Großbrand ist für den Betriebs- und Gebäudeinhaber ein verheerendes und einschneidendes Erlebnis. Auf ihn kommen eine Vielzahl rechtlicher Probleme zu, denn er wird mit einer Haftung auf verschiedenen rechtlichen Ebenen konfrontiert.

Strafrechtliche Haftung

Nach einem Großbrand nimmt regelmäßig die Polizei zur Erforschung des Sachverhalts Ermittlungen auf. Bei Großbränden entstehen in der Regel hohe Sachschäden, in Extremfällen kommen sogar Menschen zu Schaden. Hier stehen sodann Delikte wie die Brandstiftung, Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung oder sogar schwerere Straftaten im Raum. Dabei kann Ihnen als Inhaber nicht nur die aktive Brandlegung, sondern auch das Nichtbeachten von Brandschutzauflagen oder anderen Verkehrssicherungspflichten zur Last gelegt werden. In diesen Fällen müssen die speziellen bautechnischen und bausicherheitsrechtlichen Sicherungspflichten und deren konkrete Einhaltung ermittelt werden. Dabei ist eine Expertise in diesen Bereichen für die konkrete rechtliche Einordnung erforderlich.

Schadensrechtliche Haftung

Auch zivilrechtlich muss für die entstandenen Sach- und Personenschäden aufgekommen werden. Für die Sachschäden können Sie als Inhaber wegen Schadensersatzansprüchen und für Personenschäden wegen Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden in Anspruch genommen werden. Auch hier muss ein haftungsrelevantes Verhalten nachgewiesen werden, was sich ebenfalls nach den bautechnischen und bausicherheitsrechtlichen Bestimmungen richtet. Durch die Ausmaße eines Großbrandes kann es sich durchaus um besonders hohe Summen handeln, die verlangt werden können.

Nach den entstandenen Schäden treffen den Betroffenen Schadensminderungsobliegenheiten. Der Betriebs- oder Gebäudeinhaber muss die Schäden und deren Auswirkungen so gering wie möglich halten, um auf den weiteren Kosten nicht sitzen zu bleiben. Die konkreten Anforderungen dafür sind jedoch einzelfallabhängig. Als Betroffener sollten Sie deshalb alles daransetzen, keine nicht zwingend erforderlichen weiteren Kosten zu verursachen.

Versicherungsrechtliche Auseinandersetzung

Nach einem Brand eines versicherten Gebäudes ergeben sich erhebliche und umfangreiche Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Je nach Versicherung kann nicht nur der Sachschaden an dem Gebäude, sondern auch der Betriebsausfallschaden und die Wiederaufbaukosten übernommen werden. Hier entscheiden komplexe juristische Besonderheiten, ob ein Schaden ersetzt wird oder nicht. Insbesondere ist hier auch entscheidend, inwieweit der Brand von einem aktiven Verhalten oder dem Außerachtlassen von Sorgfaltspflichten des versicherten Inhabers verursacht wurde. In Betracht kommt weiterhin die Übernahme von etwaigen Schadensersatzansprüchen, für die Sie haften können.

Wenn der Wiederaufbau von der Versicherungsleistung umfasst ist, stehen nun die Versicherung, der Gebäudeinhaber und die beauftragten Handwerksunternehmen in rechtlichen Beziehungen, aus denen sich Streitigkeiten ergeben können. Hier bedarf es eines rechtlichen Beistands, der Ihre rechtlichen Interessen allen Parteien gegenüber vertritt und durchsetzt.

Unsere rechtliche Beratung

Mit unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Straf-, Versicherungs-, Haftungs- sowie im Personenschadensrechtgehört auch die rechtliche Abwicklung von Großbränden zu unserer Spezialisierung. Die vollständige Abwicklung zu jeder einzelnen rechtlichen Haftung kann von uns aus einer Hand behandelt werden.

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist es uns ein Anliegen, so früh wie möglich das Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bewegen, um der enormen Belastung und den entstehenden Kosten zu entgehen, die ein Strafverfahren mit sich bringt. Unsere Prioritäten liegen darin, es gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen.

Bei Haftungsfragen bringen wir die erforderliche Expertise und Kompetenz im Bausicherheitsrecht mit, um die haftungsrelevante Einhaltung der einzelnen Sicherungspflichten einordnen zu können. Das erlaubt uns schon im Vorfeld eines Gerichtsprozesses eine Prognose über mögliche Schadensersatzansprüche und deren Höhe aufzustellen.

Durch unsere Ausrichtung auf das Versicherungsrecht stehen wir für unsere Mandanten regelmäßig großen Versicherungskonzernen in rechtlichen Streitigkeiten gegenüber und können so in Ihrem Fall der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe begegnen. Auch die Abwicklung von Personenschäden auf höchstem Niveau und die sich daraus ergebenden Folgeansprüche gehören zu unserem Alltagsgeschäft. 

Sollte sich bei Ihrem Betrieb oder Gebäude ein Großbrand ereignet haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns kennenlernen. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!



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