Die nichteheliche Lebensgemeinschaft – braucht es Regelungen?

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Viele Menschen haben Beziehungen, die sie als intim und auf Dauer angelegt verstehen. Manche entscheiden sich dazu, zu heiraten, andere nicht. Ich will hier einmal die Gründe für eine Heirat jenseits der rechtlichen Gründe weglassen. Das soll nicht heißen, dass diese nicht wichtig und von großer Bedeutung sein können. Allerdings werden durch die staatlich anerkannte Eheschließung eine Vielzahl von Regelungen automatisch getroffen. Menschen, die nichtehelich zusammenleben, wollen offensichtlich nicht diesen staatlichen Regelungskatalog übernehmen. Es kann aber trotzdem wichtig sein, in Teilbereichen, die für das eigene persönliche Leben eine Bedeutung haben, eine Regelung zu treffen, die auch nach außen gelten soll.

Ähnlich wie es für Paare wichtig ist, sich immer mal wieder über den Sinn und den Stand ihrer Beziehung zu unterhalten, ist es auch von Bedeutung, immer mal wieder zu schauen, ob es den Bedarf nach rechtlichen Regelungen gibt.

Solche Themen können betreffen:

  • Vollmachten, im Vermögensbereich, aber auch im Bereich der Gesundheit
  • Vergütung von Arbeit oder Investition, falls ein gemeinsames Projekt verfolgt wird, das über die Lebensgemeinschaft hinaus reicht
  • Fragen der gemeinsamen Wohnung, Haftungsfragen
  • Umgang mit größeren Zuwendungen
  • Kinder
  • Erbrechtliche Regelungen

Sicherlich müssen nicht zu allen Fragen Regelungen getroffen werden, aber es kann sehr hilfreich sein, in relevanten Bereichen sich gemeinsam darüber zu unterhalten, was im Falle des Auseinandergehens der Beziehung oder auch im Sterbefall passieren soll. Was passiert bei Krankheit?

Empfehlenswert ist ein moderiertes Gespräch mit einer Expertin/einem Experten für diese Fragen. Wenn das Paar ein gemeinsames Ergebnis erzielt hat, dann kann dieses bei Bedarf in einen Vertrag übersetzt werden. Dies bringt Klarheit und Sicherheit und wirkt sich wiederum positiv auf die Beziehung aus. Jedes Paar hat hier selbstverständlich je andere Bedürfnisse und Wünsche. Es ist der große Vorteil der nichtehelichen Partnerschaft, dass man sich bewusst für eine eigene Regelung entscheiden kann.

Der Partnerschaftsvertrag kann der Absicherung von Partner*in und/oder Kindern dienen und er kann regeln, wie wer für den anderen nach außen auftreten kann. Der Partnerschaftsvertrag kann prinzipiell jede Form der Beziehung erfassen und ist insofern ein sehr modernes Instrument. Die gemeinsame Reflexion über diese Themen schafft Bewusstsein. Eventuell sogar mit dem Ergebnis, dass man dann eben lieber gleich heiratet 😉. Es ist hier sehr viel möglich. Das gemeinsame Gespräch schafft Verständnis und Verbindung, Klarheit und Sicherheit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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