Die Sorge um das Kind

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Was Väter eines nichtehelichen Kindes tun können, um das gemeinsame Sorgerecht herbeizuführen

Seit über zwei Jahren rangeln Parteien, Fraktionen und Politiker nun schon um ein neues Sorgerecht und es stellt sich die Frage, ob eine Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode erfolgen wird.

Väter eines nichtehelichen Kindes sollten nach Möglichkeit schon jetzt tätig werden, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Gesetzgeber weitere Monate, vielleicht Jahre benötigen wird, um eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung zu verabschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 erklärt, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neureglung zum Sorgerecht beim Familiengericht einen Antrag stellen kann, gemeinsam mit der Kindesmutter die elterliche Sorge auszuüben. Was sich in den Entscheidungsgründen einfach liest, erweist sich in der Praxis allerdings als schwierig. Ein solcher Antrag wird nur dann Erfolg haben können, wenn zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Das wird das Familiengericht bei einem Sorgerechtsverfahren abzuwägen haben.

Am gemeinsamen Sorgerecht interessierte Väter sollten dennoch nicht abwarten, bis der Gesetzgeber tatsächlich eine Neuregelung zum Sorgerecht beschließt.

Der Kindesvater sollte tätig werden und ein Gespräch mit der Mutter suchen. Ist sie mit der gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts einverstanden, können die Eltern gemeinsam beim Jugendamt oder Notar eine Erklärung über gemeinsame Ausübung des Sorgerechts abgeben. Falls die Kindesmutter weiterhin die alleinige Sorge ausüben möchte, sollte der Kindesvater fachanwaltliche Hilfe suchen, eine eigene Sorgerechtserklärung abgeben und die Kindesmutter auffordern lassen, gleichfalls eine Sorgerechtserklärung abzugeben. Der Familienanwalt wird den Kindesvater beraten und ihn dabei unterstützen, seine Interessen bestmögliches, notfalls vor dem Familiengericht, durchzusetzen. Wenn das Familiengericht zu der Auffassung kommt, dass die Ausübung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes entspricht, wird es das gemeinsame Sorgerecht einrichten.

Charlott Nicole Maas

Fachanwältin für Familienrecht


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