Die Türkei meldet ab sofort Bank- und Steuerdaten nach Deutschland

  • 1 Minuten Lesezeit

Nach einem Erlass von Präsident Erdogan liefert die Türkei ab Ende September 2021 Bank- und Steuerdaten nach Deutschland.

Es gibt in Deutschland viele Türken oder auch Deutsche mit türkischen Wurzeln, welche völlig legal Konten, Depots oder Immobilien in der Türkei haben. Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, der ist aber hier in der Regel mit sämtlichen Einkünften steuerpflichtig. Dies beinhaltet auch Einkünfte in der Türkei. In der Vergangenheit konnten deutsche Steuerbehörden Einkünfte und Erträge in der Türkei nicht prüfen oder gar aufspüren.

Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und dem Finanzamt Einkünfte in der Türkei verschwiegen haben, werden jetzt mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Finanzbehörden entdeckt und strafrechtlich verfolgt.

Die Banken in der Türkei müssen jetzt unter anderem die Steuernummer, die Kontonummern, die Banksalden, die Zinsen und die Dividenden herausgeben.

Zahlreiche hiervon betroffene Personen haben von ihrer Bank auch schon hierzu Informationen erhalten; die Banken in der Türkei informieren seit einigen Tagen ihre Kunden von der Datenweitergabe.

Letztlich geht es nicht  nur um Bankguthaben sondern auch um Mieteinnahmen aus Immobilien und um Erbschaften. 

Die Tragweite dieses Datenaustausches ist im Hinblick auf die große Zahl in Deutschland lebender Türken bzw. Personen mit türkischen Wurzeln enorm. 

Es wird zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Steuerverkürzung -oder -hinterziehung geben.  Die deutschen Steuerbehörden werden bei jedem Anfangsverdacht erst einmal ein Ermittlungsverfahren einleiten. Deshalb sollten Betroffene jetzt zu einem in Steuersachen erfahrenen Strafverteidiger gehen sowie die Sach- und Rechtslage prüfen. Viele Verfahren werden sich dann eventuell auch mit einer entsprechenden Einlassung einstellen lassen. 

Betroffene sollten aber auch schnell handeln; eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur solange möglich bis man entdeckt ist. Insofern ist es nicht ratsam, bis zum Eintreffen von entsprechenden Schreiben der Ermittlungsbehörden zu warten. 

Ulli Boldt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrechr 

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt

Beiträge zum Thema