Die unrichtige Widerrufsbelehrung macht den Realkredit widerrufbar!

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Wird unrichtig belehrt, kann der Darlehensnehmer den Vertrag widerrufen. Wird zum Beispiel in der Widerrufsbelehrung mitgeteilt, dass der Lauf der Frist für den Widerruf „einen Tag, nachdem der Darlehensnehmer die Belehrung mitgeteilt erhielt“ beginnt, so ist das falsch; es liegt dann eine unrichtige Widerrufsbelehrung vor: BGH, Urteil vom 10. März 2009 – XI ZR 33/08. Das Vorliegen lediglich eines Angebotes und der Belehrung genügt nicht. Der Lauf der Widerrufsfrist wird nicht in Gang gesetzt.

Eine den Vorgaben des § 355 BGB entsprechende Widerrufsbelehrung wurde nicht erteilt, soweit die Widerrufsbelehrung auszugsweise lautete:

„Jeder Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (...) widerrufen. Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde …

Von dieser Widerrufsbelehrung habe/n ich/wir Kenntnis genommen:

................ ........................................

Ort, Datum Unterschrift R. B.“

Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung. Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben. Er ist deshalb auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (Senatsurteil vom 13. Januar 2009 – XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351, Tz. 14; BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 – I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991). Deren Lauf hängt bei einem Vertrag, der wie der streitgegenständliche Verbraucherdarlehensvertrag schriftlich abzuschließen ist (§ 492 BGB), davon ab, dass dem Verbraucher über die Widerrufsbelehrung hinaus (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB) auch

  • eine Vertragsurkunde oder
  • sein eigener schriftlicher Antrag im Original bzw. in Abschrift zur Verfügung gestellt wird.

Der Widerrufsbelehrung muss bei Schriftform des Vertrags also eindeutig zu entnehmen sein, dass der Lauf der Widerrufsfrist zusätzlich zum Empfang der Widerrufsbelehrung voraussetzt, dass der Verbraucher im Besitz einer Urkunde ist, die seine eigene Vertragserklärung enthält.

§ 355 BGB trägt insofern dem mit der Belehrung verfolgten Ziel Rechnung, dem Verbraucher sein Widerrufsrecht klar und deutlich vor Augen zu führen. Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 – I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1992; vgl. auch zu § 7 VerbrKrG Senatsurteil vom 13. Januar 2009 – XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351, Tz. 18).

MJH Rechtsanwälte, Martin J. Haas meint: Die Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen sind häufig fehlerhaft. Damit können Verträge im Zweifel widerrufen werden. Egal ob man günstigere Konditionen verhandeln oder die Bank wechseln will. Dies kann ein für die Bank motivierender Angriffspunkt sein, Darlehensnehmern günstigere Konditionen anzubieten oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus den Vertragsverhältnissen zu entlassen. Chancen und Risiken sollten aber immer vor Ausübung des Widerrufsrechtes bedacht werden. Wir raten: Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Bank. Zeigt sie kein Entgegenkommen, sprechen Sie gerne mit uns! Wir beraten ausführlich über Chancen und Risiken der Ausübung des Widerrufsrechtes. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (Darlehensvertrag bzw. Darlehensverträge und Widerrufsbelehrung/en) kostenfrei per E-Mail oder per Fax. Bevor Kosten anfallen, erteilen wir Ihnen vorab via E-Mail ein Angebot. Sollte eine Rechtsverfolgung nicht möglich oder zu riskant sein, teilen wir auch dies umgehend mit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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