Die Veranstaltung von Poker-Events - legal oder illegal?

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Im Laufe des vergangenen Jahres hat sich das Interesse am Poker zu einem regelrechten Hype verwandelt. Ob im Internet, privat oder auch bei Stefan Raab, Pokern ist in aller Munde. Die Risiken, die von der Veranstaltung eines Poker-Events/Pokerturniers ausgehen leider noch nicht. Da Poker in der Bundesrepublik Deutschland als Glücksspiel eingestuft wird, riskieren Veranstalter von Pokerturnieren den Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften oder gar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

Aber auch derjenige, der einfach nur an einer solchen Veranstaltung teilnimmt, riskiert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an illegalem Glücksspiel. Ob es sich beim Poker wirklich um ein zufallsbezogenes Spiel und somit Glücksspiel handelt, wird sich in Zukunft noch zeigen müssen.

Eine immer größere werdende Zahl von Spielern, Veranstaltern, Rechtsanwälten und Rechtsgelehrten ist der Meinung, es handele sich bei Poker um ein Geschicklichkeitsspiel. In diesem Zusammenhang scheint die Frage berechtigt, warum in den Poker-Endausscheidungen immer wieder die gleichen Spieler am Tisch sitzen?

Solange Poker jedoch als Glücksspiel eingestuft wird, hat sich der potentielle Veranstalter mit der Gesetzgebung auseinanderzusetzen. So sind neben den einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften der §§ 284 ff. StGB vor allem die spezialgesetzlichen Regelungen der jeweiligen Länder zu beachten. Neben den Regelungen in den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder sind hier vor allem Spielbankgesetze und Spielverordnungen zu nennen. Da viele Kommunen mittlerweile Poker-Events tolerieren, indem gesetzliche Regelungen weiter ausgelegt werden, kommt es in der Genehmigung von Pokerturnieren zunehmend zu regionalen Unterschieden. Aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage sowie der regional sehr unterschiedlichen Verwaltungspraxis ist es für Veranstalter von Pokerturnieren zunehmend schwerer geworden, ohne entsprechend spezialisierte Beratung, im Einklang mit dem Recht zu bleiben.


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