Dieselgate: Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Volkswagen nimmt Fahrt auf

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Das Landgericht Braunschweig hat dem Oberlandesgericht Braunschweig mit Beschluss vom 5. August 2016 tatsächliche und rechtliche Fragen zum Dieselgate-Skandal und den daraus resultierenden Ansprüchen geschädigter Aktionäre zur Feststellung vorgelegt. Damit nimmt das Kapitalanleger-Musterverfahren, das auch von der Rechtsanwaltskooperation der Kanzleien Müller Seidel Vos und Nieding + Barth angestoßen wurde, endlich Fahrt auf.

Der nun erlassene Beschluss des Landgerichts Braunschweig stellt einen wichtigen Verfahrensschritt der gerichtlichen Aufarbeitung des Dieselskandals dar. In diesem Beschluss legt das Landgericht Braunschweig sogenannte Feststellungsziele fest. Dabei handelt es sich um Fragen zu zahlreichen Einzelheiten des Dieselskandals, aber auch um Rechtsfragen zu den Ansprüchen geschädigter Aktionäre. Die von dem Landgericht Braunschweig angesprochenen Gesichtspunkte betreffen den gesamten Zeitraum des Dieselskandals, von der ursprünglichen Entscheidung für die illegale Abschalteinrichtung in den Jahren 2005/2006, über die anschließenden Ermittlungen von US-Umweltbehörden, bis zum öffentlichen Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015. Diese Fragen sind nun in einem Kapitalanleger-Musterverfahren für alle anhängigen Rechtsstreite einheitlich zu beantworten.

„Wir freuen uns, dass die rechtliche Aufklärung des Dieselskandals nun endlich Fahrt aufnimmt, nachdem Volkswagen bislang jegliche Mitwirkung an einer Aufarbeitung der Vorwürfe verweigert hat“, sagt Rechtsanwalt Klaus Nieding von der Rechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth. Dies gelte insbesondere für die geschädigten Aktionäre der Volkswagen AG, aber auch für deren Anleihegläubiger bis hin zu Aktionären der Porsche SE, deren Anspruchsberechtigung gleichermaßen in dem anstehenden Kapitalanleger-Musterverfahren geklärt werden soll.

Anders als aus dem amerikanischen Rechtsraum bekannt, profitieren aber nur diejenigen Aktionäre von dem Musterverfahren, die ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. „Anleger, die passiv auf den Ausgang des Musterverfahrens warten, könnten ihre Ansprüche endgültig verlieren. Dies insbesondere mit Blick auf die zum 18. September 2016 drohende Verjährung. Wer jetzt weiter passiv bleibt, könnte am Ende leer ausgehen“, warnt Rechtsanwalt Daniel Vos, von Müller Seidel Vos. Es sei daher unbedingt notwendig, die entstandenen Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. Nur so könne man von dem Musterverfahren profitieren. „Mit der Eröffnung des Musterverfahrens ist wohl kaum vor Ablauf der Verjährungsfrist zu rechnen“, ergänzt Nieding. Jeder Geschädigte müsse deshalb vorab die Verjährung durch Klageerhebung unterbrechen, um nicht seiner Ansprüche verlustig zu gehen. „VW hat mit der Ablehnung, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, gezeigt, dass der Konzern auch darauf setzt, dass etliche Ansprüche verjähren“, so Nieding weiter.

Für eine Anspruchsverfolgung spricht, dass sich die Erfolgsaussichten mit zunehmender Aufklärung des Dieselskandals weiter verbessert haben. Hier haben die amerikanischen Staatsanwaltschaften eine Vorreiterrolle eingenommen. So stellte laut Medienberichten der amerikanische Staatsanwalt Eric Schneider fest, „dass wissentlich und willentlich, gerissen und zynisch mit dem Wissen des Topmanagements betrogen wurde“.

Die Rechtsanwaltskanzleien Nieding + Barth und Müller Seidel Vos raten geschädigten Anlegern daher dringend dazu, die Anspruchsverfolgung nun aufzunehmen, bevor solche Ansprüche am 18. September 2016 möglicherweise verjähren.

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien Nieding + Barth und Müller Seidel Vos vertreten mit ihrer Klageplattform mittlerweile Schadenersatzforderungen von privaten und institutionellen Investoren im Gesamtwert von mehr als 2,5 Milliarden Euro. Interessierte Anleger können sich auf der eigens eingerichteten Homepage www.wolfsburggate.de über die nächsten Schritte informieren und registrieren.


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