Dieselgate – Widerruf von Autokredit!

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Millionen von Autokäufern prüfen derzeit, ob Sie eine Möglichkeit haben, ihren Diesel-Pkw zurückzugeben, wenn die Angaben zu den Schadstoffemissionen falsch waren.

Die Verhandlungen und ggf. Gerichtsverfahren können durchaus kompliziert werden, wenn kaufrechtlich oder evtl. auch deliktsrechtlich zu klären ist, ob ein Rückabwicklungsanspruch, ein Schadensersatzanspruch oder möglicherweise nur ein Nachbesserungsanspruch besteht. Hierzu sind bereits unterschiedliche Gerichtsentscheidungen ergangen.

In manchen Fällen bietet sich jedoch für Verbraucher, also Käufer, die ihr Auto für die private Nutzung erworben haben, eine alternative Lösung an, welche die Rückabwicklung deutlich vereinfachen kann.

Wenn der Pkw finanziert wurde, kann zunächst geprüft werden, ob die Widerrufsbelehrung des Finanzierungsvertrages ordnungsgemäß ist. Ist dies – wie häufig – nicht der Fall, oder fehlt die Belehrung ganz, so kann der Darlehensvertrag auch noch Jahre nach dem Kauf widerrufen werden, da die zweiwöchige Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen hat.

Bei Finanzierungen von Neuwagen oder Jahreswagen für Verbraucher, welche regelmäßig von dem Händler vermittelt und oft von der hauseigenen Bank des entsprechenden Autokonzerns angeboten werden, liegt meist ein sogenanntes Verbundgeschäft vor. Dies besagt, dass Verkauf und Finanzierung entweder aus einer Hand oder in Zusammenarbeit des Verkäufers mit der Bank erfolgen.

Bei Verbundgeschäften hat der Widerruf des einen Vertrages – hier des Darlehensvertrages – nicht nur dessen Rückabwicklung, sondern auch die Rückabwicklung des finanzierten Vertrages, also des Autokaufs zur Folge.

Auf diese Weise kann in vielen Fällen ohne die teils schwierige rechtliche Prüfung, in welchem Umfang Gewährleistungs- oder Rückgabeansprüche bestehen, eine Rückabwicklung erreicht werden.

In der Regel werden die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten auch von den Rechtsschutzversicherungen übernommen. Dies sollte vorab mit dem beauftragten Rechtsanwalt, der auch die Anfrage bei dem Versicherer stellen kann, besprochen werden.

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff verfügt als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über große Erfahrung bei dem Widerruf von Darlehensverträgen. Er hat hierzu bereits zahlreiche Verhandlungen und Gerichtsverfahren geführt, in denen die Rechte der Verbraucher aus dem Widerruf erfolgreich durchgesetzt wurden. Eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten nach Übersendung des Darlehensvertrages bietet Rechtsanwalt Dethloff kostenfrei an.



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