Dieselskandal - Für welche Dieselfahrzeuge bestehen nach dem Urteilen von EuGH und BGH Schadensersatzansprüche ?

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  • Wie in einem vorhergehende Rechtstipp berichtet, hat der Bundesgerichtshof hat mit drei Urteilen am 26. Juni 2023 – VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22 - richtungsweisende Entscheidungen für die anhängigen und künftigen Dieselklagen erlassen.  Über die Haftungsfrage ist von den Oberladesgerichten und Landgerichten nun unter günstigen Rahmenbedingungen zu verhandeln.

    Der Nachweis eines Schadens ist nicht mehr zu klären, wie dies häufig durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erfolgte.  Schadensersatz zwischen 5% und  15% des gezahlten Kaufpreises sind von den Herstellern zu erstatten. Ene einfache Fahrlässigkeit der Mängel durch die Hersteller reicht nunmehr aus. Die Urteile gelten für alle Fahrzeughersteller, in welchen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind.
  • Thermofenster verursachen, dass die Abgasreinigung nur bei einer Außentemperatur zwischen 15°C-30°C vorschriftsmäßig funktioniert. In Deutschland und Europa ist dies aber nur selten der Fall. Die Temperaturen betragen dort zwischen 20° und 30°C.

    Die Anwaltkanzlei Steffgen hat seit 2018 etwa 800 Fällen des Abgasskandals persönlich bearbeitet. In vielen Fällen hat er Vergleiche über mehrere tausend Euro für geschädigte Käufer erzielt.

    Insbesondere Kläger, die sich in einem laufenden Verfahren befinden können nun auf Schadensersatz hoffen. Der Anspruch eines Fahrzeugs, welches nach 2020 gekauft wurde ist nicht verjährt.Eine kostenfreie Ersteinschätzung per e-mail oder über das anwalt.de-Portal ist möglich.

Foto(s): AdobeStock_229544387.jpeg


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