Doppelte Haushaltsführung bei Arbeitsstätte am Hauptwohnsitz
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Kosten der doppelten Haushaltsführung sind auch dann bei der Einkommensteuer abziehbar, wenn der Steuerpflichtige nicht nur am Ort seiner Zweitwohnung, sondern auch am Ort seines Hauptwohnsitzes seine regelmäßige Arbeitsstätte hat. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.5.2007, VI R 47/03).
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