E-Mail-Anfrage der Dassault Systemes Deutschland + Abmahnung der CJCH Solicitors wegen Solidworks

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Erneut: Abmahnung der Kanzlei CJCH Solicitors für Dassault Systemes Deutschland GmbH wegen unerlaubter Software-Nutzung von Solidworks 

Uns liegen erneut Abmahnungen des amerikanischen Unternehmens Dassault Systemes SolidWorks Corp. (bzw. der deutschen Vertriebsgesellschaft Dassault Systemes Deutschland GmbH) zur Prüfung und Verteidigung vor. Die Firma ist u. a. Urheber des Computerprogramms „Solidworks“ einem 3D-CAD-Programm. 

Vertreten wird die Firma auch weiterhin durch die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff, England.

Wir berichteten bereits:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-cjch-solicitors-fuer-dassault-systeme-solidworks-unerlaubte-software-nutzung_147162.html

Wer ist abmahngefährdet?

Abmahngefährdet sind Nutzer der Software „Solidworks“, welche keine gültige Lizenz besitzen. Vorgeworfen wird den Betroffenen einen unlizenzierte Nutzung des Programmes. 

Die Firma verlangt – vertreten durch die Kanzlei CJCH Solicitors – binnen Frist Auskunft nach § 101a UrhG hinsichtlich der Verwendung der Software sowie Zahlung von Schadensersatz/Lizenzgebühren i. H. v. bis zu 30.000,- (!) Euro und mehr sowie weitere Anwaltsgebühren. 

Sollte dieser Forderung nicht binnen Frist nachgekommen werden, so wird die Einleitung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens angekündigt, was mit weiteren Kosten verbunden wäre.

Achtung: Sie haben nur eine Anfrage (meist per E-Mail) der Dassault Systemes Deutschland GmbH erhalten und werden nach weiteren Angaben gefragt?

Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn äußern Sie sich hier „ungeschickt“, so kann dies als eine Art „Schuldeingeständnis“ gewertet werden und sehr hohe Kosten nach sich ziehen. Sie sollten bereits an dieser Stelle einen auf diesem Gebiet erfahrenden Rechtsanwalt hinzuziehen, um strategische Entscheidungen und Antworten zu ermöglichen und nicht in die „Falle“ zu tappen.

Unsere Einschätzung

Urheberrechtliche Abmahnungen sind ernst zu nehmen. Bleiben Sie nicht untätig, sonst droht die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen! 

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt. Dies gilt erst recht, wenn Sie zunächst „nur“ eine Anfrage der Dassault Systemes Deutschland erhalten, denn hier muss wohl überlegt werden, ob und wie geantwortet werden sollte bzw. muss.

Lassen Sie sich also in jedem Fall anwaltlich beraten, bevor Sie auf die Forderungen der Gegenseite reagieren. Andernfalls können Lizenz- und Strafgebühren von mehr als 30.000,- Euro folgen. Auch sich strafrechtliche Schritte, welche sich aus dem Urheberrecht ergeben, nicht gänzlich auszuschließen.

Zunächst bleibt aber zu prüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Ist dies der Fall, so bestehen gleichwohl gute Chancen die geltend gemachte horrende Schadensersatzforderung zu minimieren. 

Hier kann bares Geld gespart werden, wenn die richtigen strategischen Entscheidungen getroffen werden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung einer erhaltenen Berechtigungsanfragen oder Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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