eBay-Abmahnung: Kanzlei Christoph Schulz und Inga F. Leindl mahnen für Timo Rausch ab

  • 1 Minuten Lesezeit

Bereits im Jahr 2011 haben wir einige von der Kanzlei Christoph Schulz abgemahnte ebay-Mitglieder vertreten. Herr Rechtsanwalt Christoph Schulz vertritt Herrn Timo Rausch, der eine Internetparfümerie betreibt. Abgemahnt werden ebay-Mitglieder, die Parfümartikel verkaufen. In den Abmahnungen aus dem Jahr 2011 wurde den Betroffenen vorgeworfen, als Privatverkäufer bei ebay aufzutreten, obwohl diese nach der Auffassung von Timo Rausch gewerblich handeln würden und so den verschiedensten Informationspflichten nicht nachgekommen seien.

Nun, im Jahr 2012, verschickt RA Schulz weiterhin Abmahnungen. In der uns jetzt vorliegenden Abmahnung trifft es jedoch eine gewerblich angemeldete eBay-Verkäuferin. Dieser werden verschiedene wettbewerbsrechtliche Verstöße vorgeworfen, u.a. soll sie eine veraltete Widerrufsbelehrung verwendet haben.

Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell unterzeichnet werden, da diese ein Schuldeingeständnis darstellt. Vielmehr sollte geprüft werden, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Da die Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, mit einem ganz erheblichen Kostenrisiko verbunden ist, sollte eine solche Prüfung nur ein auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt vornehmen. Kommt man zum Ergebnis, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll erscheint, sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung modifiziert, also abgeändert werden. In der vorgefertigten Unterlassungserklärungen sind nämlich einige Formulierungen enthalten, die in dieser Form auf keinen Fall verwendet werden sollten.

In einem weiteren Schritt sollte überprüft werden, ob die geforderten Kosten gezahlt werden sollen. Besteht keine Zahlungsverpflichtung, muss die Zahlung mit guten Argumenten zurückgewiesen werden.

Wir stehen Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben. Unsere Kanzlei vertritt bundesweit zahlreiche von Abmahnungen Betroffene. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema