eBay-Händler aufgepasst: Abmahnung durch Rechtsanwalt Tawil für Frau Ines Martin wegen UWG-Verstoß

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Seit geraumer Zeit lässt Frau Ines Martin, die bei eBay unter dem Namen ines360 Zubehör und Spiele für Unterhaltungselektronik zum Verkauf anbietet, andere eBay-Händler von dem Berliner Rechtsanwalt Sascha Tawil wegen vorgeblicher Wettbewerbsverletzungen abmahnen. Die abgemahnten eBay-Händler sollen gegen Bestimmungen des UWG („Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb") verstoßen haben. Abgemahnt wird gegenwärtig insbesondere die Verwendung der so genannten 40-Euro-Klausel im Rahmen der obligatorischen Widerrufsbelehrung, ohne hierüber mit dem Käufer zuvor eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen zu haben.

Zum rechtlichen Hintergrund der Abmahnungen:

Die Kosten der Rücksendung der Ware sind bei Widerruf grundsätzlich vom Unternehmer zu tragen. Nur ausnahmsweise können dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden. Das setzt aber voraus, dass überhaupt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung über die Kostentragungspflicht des Kunden von den Kaufvertragsparteien getroffen wurde. Dabei stellt die bloße Widerrufsbelehrung keine vertragliche Vereinbarung über die Kostentragungspflicht im Sinne von § 357 Abs.2 Satz 2 BGB dar. Dies selbst dann nicht, wenn die Widerrufsbelehrung in den AGB aufgeführt wird. Eine entsprechende Klausel über die Auferlegung der Rücksendekosten muss sich vielmehr gesondert außerhalb der Widerrufsbelehrung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eBay-Händlers finden lassen.

Fehlt es an einer solchen Klausel, führe dies - so die Gerichte - zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer und sei damit grundsätzlich geeignet, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoß gegen das UWG zu rechtfertigen.

Zu den Folgen einer Abmahnung:

Mit der Abmahnung fordert die abmahnende Frau Martin vom abgemahnten Konkurrenten Unterlassung und Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Anwaltskosten. Beide Ansprüche setzen neben einer erwiesenen Wettbewerbsverletzung ein bestehendes Wettbewerbsverhältnis voraus. Zudem darf die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich sein. Bestehen hieran Zweifel, ist die Abmahnung im Ganzen angreifbar.

Wie sollte auf die Abmahnung reagiert werden:

Eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte daher nicht ungeprüft, sondern modifiziert abgegeben werden.

Um sich nicht von vornherein sämtliche Einwendungen abzuschneiden, die dem mit der Abmahnung gleichfalls geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch entgegen gehalten werden könnten, sollte eine Unterlassungserklärung nur den im Einzelfall begründeten Unterlassungsanspruch erfüllen. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung eine selbstständige Verpflichtung zur Erstattung der dem Abmahnenden entstandenen Rechtsanwaltskosten begründen.

Genau dies aber sieht die der Abmahnung der Frau Martin beigefügte Unterlassungserklärung vor. Zudem wird dabei von der Gegenseite der zur Bemessung der zu erstattenden Anwaltsgebühren herangezogene Streitwert deutlich zu hoch angesetzt. Der Streitwert lässt sich im weiteren Verfahren zumeist deutlich nach unten verhandeln. Dies insbesondere deshalb, da große Teile der Rechtsprechung, das lassen die insoweit ergangenen Entscheidungen erkennen, von wesentlich geringeren Streitwerten ausgehen.

Fazit:

Um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und kostspielige Gerichtsprozesse von vornherein zu vermeiden, sollte derjenige, der gewerblich im Internet Waren verkauft, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Rechtsanwalt erstellen lassen, der sich nachweislich im Vertrags- und Wettbewerbsrecht auskennt. Dies kostet zwar zunächst Geld, sorgt aber für Rechtssicherheit und rentiert sich damit spätestens mittel- oder langfristig.

Nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, sollte unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein im Wettbewerbsrecht erfahrener Anwalt wird es verstehen, unberechtigte Forderungen abzuwehren sowie einstweilige Verfügungen und damit kostenintensive Gerichtsverfahren durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu vermeiden.

Rechtsanwalt Halbe


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