Eigenbedarfskündigung - Kündigungsfrist (Serie - Teil 3)
- 3 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 3 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
- Eigenbedarfskündigung - von wem kann Eigenbedarf geltend gemacht werden? (Serie - Teil 1)
- Eigenbedarfskündigung - grundlegende Voraussetzungen (Serie - Teil 2)
- Eigenbedarfskündigung - Sperrfrist (Serie - Teil 4)
- Eigenbedarfskündigung - wichtige Hinweise zu Formalien für Vermieter (Serie - Teil 5)
- Eigenbedarfskündigung - Wichtige Hinweise zum Widerspruch für Mieter (Serie - Teil 6)
- Eigenbedarfskündigung - Zustellung der Kündigung (Serie - Teil 7)
- Eigenbedarfskündigung - Muster für Vermieter (Serie - Teil 8)
- Eigenbedarfskündigung - Muster Widerspruch für Mieter (Serie - Teil 9)
- Eigenbedarfskündigung - Muster Räumungsklage für den Vermieter (Serie - Teil 10)
- Eigenbedarfskündigung - Muster Klageerwiderung für den Mieter (Serie - Teil 11)
- Eigenbedarfskündigung - Muster Räumungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter (Serie - Teil 12)
- Eigenbedarfskündigung - Ausschluss im Mietvertrag (Serie - Teil 13)
- Eigenbedarfskündigung - Umfang der Begründungspflicht (Serie - Teil 14)
- Eigenbedarfskündigung - Sperrfrist bei mehrmaliger Umwandlung (Serie - Teil 15)
- Eigenbedarfskündigung - Einvernahme des Vermieters von Amts wegen (Serie - Teil 16)
Teil 3: Welche Kündigungsfrist muss beachtet werden?
Grundsätzlich muss bei einer Eigenbedarfskündigung als ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine ordentliche Kündigung darf somit nicht im Rahmen des Mietvertrages ausgeschlossen sein. Problematisch kann mitunter auch eine Einschränkung oder Erschwerung derselben im Mietvertrag sein.
Für Mietverhältnisse über unbestimmte Zeit gilt somit, dass eine Kündigung spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats möglich ist.
Bsp.: Wenn eine Kündigung zum 28.2.2014 wirksam sein soll, müsste sie dem Mieter bis zum 3. Werktag im Dezember 2013 zugegangen sein.
Wenn es sich beim dritten Werktag jedoch um einen Samstag handelt (so wie 2011), ist dieser nach neuerer Rechtsprechung des BGH für einen rechtzeitigen Kündigungszugang nicht zu berücksichtigen.
Bsp.: Eine Kündigung zum 28.2.2012 wäre so noch bis zum 5.12.2011 möglich gewesen.
Zu beachten ist außerdem, dass sich die Kündigungsfrist für den Vermieter nach 5 und 7 Jahren nach Wohnraumüberlassung um je drei Monate verlängert.
Bsp.: Einem vor dem 1.12.2006 eingezogenen Mieter kann mit einer bis zum 5.12.2011 zugegangenen Kündigung erst zum 30.06.2012 gekündigt werden. Ist er bereits vor dem 1.12.2004 eingezogen ist die Kündigung gar erst zum 30.09.2012 möglich.
Wichtig: Sind im Mietvertrag längere Kündigungsfristen vorgesehen, so müssen diese vom Vermieter auch eingehalten werden.
Die Serie wird fortgesetzt. Die gesamt Serie finden Sie auf: www.eigenbedarfskuendigungen.de.
03.01.2014
Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Vermieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wann kann man einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen? Wann ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen? Wann gelten Sperrfristen? Weiter finden Sie Muster für das Erstellen einer Eigenbedarfskündigung mit ausführlichen Hinweisen. Sie finden auch Muster für eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung.
Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigungen.de
Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Mieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung angedroht hat? Wie verhält man sich wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat? Sie finden auch Muster für einen Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung. Weiter finden Sie Muster für eine Verteidigungsschrift gegen eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung.
Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigung-anwalt.de
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
E-Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Artikel teilen: