Eigenbedarfskündigung - Von wem kann Eigenbedarf geltend gemacht werden? (Serie - Teil 1)

  • 3 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.

Vorliegend lesen Sie Teil 1 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.

Teil 1: Von wem kann Eigenbedarf geltend gemacht werden?

1. Natürliche Personen

Grundsätzlich kann Eigenbedarf vom Vermieter geltend gemacht werden, wobei dieser nicht selbst Wohnungseigentümer sein muss. Auch wenn er im Rahmen eines Untermietvertrages als Vermieter selbst nur Mieter ist, ist das Berufen auf Eigenbedarf möglich.

Sofern er eine natürliche Person ist, bestehen hinsichtlich einer Nutzung als Wohnraum keine Bedenken.

Wenn es mehrere Vermieter gibt, muss nur einer von diesen die Räumlichkeiten als Wohnung nutzen wollen.

2. Juristische Personen

Anderes gilt jedoch, wenn es sich um eine juristische Person handelt. Hier gilt grundsätzlich, dass diese keinen Eigenbedarf gelten machen können (sie können schließlich auch nicht wohnen).
Auch eine Geltendmachung für deren Gesellschafter (auch Alleingesellschafter), Vertreter, Mitglieder oder Angestellte ist grundsätzlich nicht möglich, da es sich dabei weder um Vermieter noch um dessen Angehörige oder zu dessen Haushalt gehörige Personen handelt.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch der Gesellschaftsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in einigen Entscheidungen die Möglichkeit zur Eigenbedarfskündigung - auch für nur einen Gesellschafter - zugebilligt. Nicht entschieden ist bislang, ob dies auch für den Eigenbedarf eines Angehörigen des Gesellschafters gilt. Konsequenterweise wäre dies dann meiner Meinung nach ebenfalls anzunehmen.

Inwieweit Personengesellschaften ansonsten die Voraussetzungen des Eigenbedarfes erfüllen können, ist allerdings umstritten.

Die Serie wird fortgesetzt:
Teil 2: Eigenbedarfskündigung - grundlegende Voraussetzungen
Teil 3: Eigenbedarfskündigung - Kündigungsfrist
Teil 4: Eigenbedarfskündigung - Sperrfrist
Teil 5: Eigenbedarfskündigung - wichtige Hinweise zu Formalien für Vermieter
Teil 6: Eigenbedarfskündigung - wichtige Hinweise zum Widerspruch für Mieter
Teil 7: Eigenbedarfskündigung - Zustellung der Kündigung

Die gesamt Serie finden Sie auf: www.mietrechtler-in.de

03.01.2014

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