Eigenbedarfskündigung - Muster Räumungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter (Serie - Teil 12)

  • 5 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.

Vorliegend lesen Sie Teil 12 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht.

12. Muster - Räumungsvereinbarung

Mietaufhebungs- und Räumungsvereinbarung zur Wohnung Heimstr. 9, 14002 Wohnungsstadt, Vorderhaus, 4. Obergeschoss, links

zwischen

1. Herrn Alf Selberwohner,
Schönerhausen Str. 6, 10165 Waldsiedlung
-Vermieter-

vertreten durch die Hausverwaltung Reich und Schön,
Verwaltungsstr. 15, 14002 Wohnungsstadt
(Soweit der Vermieter die Vereinbarung nicht selber schließt, sollten die Mieter sich die diesbezügliche Vollmacht der Hausverwaltung im Zweifel noch einmal ausdrücklich nachweisen lassen.)

und

2. Herrn Martin Mietlich,
Heimstr. 9, 14002 Wohnungsstadt
- Mieter zu 1. -

3. Frau Mira Mietlich,
Heimstr. 9, 14002 Wohnungsstadt
- Mieterin zu 2. -

Präambel

Die Parteien zu 1. - 3. schließen die nachfolgende Mietaufhebungs- und Räumungsvereinbarung vor folgendem Hintergrund: Der Vermieter zu 1. beabsichtigt das Mietverhältnis über die in der Vereinbarung erwähnte Wohnung Heimstr. 9, 14002 Wohnungsstadt, Vorderhaus, 4. Obergeschoss, links, zum 31.12.2013 durch Ausspruch einer Kündigung wegen Eigenbedarf zu beenden. Zur Vermeidung einer solchen Kündigung und eines anschließenden Räumungsrechtsstreits schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung. Dabei gehen die Parteien davon aus, dass ein Eigenbedarf des Vermieters zu 1. tatsächlich besteht. Etwaige Schadensersatzansprüche der Mieter zu 1. und zu 2. wegen etwa vorgetäuschten Eigenbedarfs sollen durch diese Vereinbarung nicht tangiert werden.

(Die Präambel ist entbehrlich, wenn die Vereinbarung ausdrücklich vor dem Hintergrund geschlossen wird, dass ein Eigenbedarf auch möglicherweise nicht besteht und der Mieter dafür entsprechende Gegenleistungen erhält. In allen anderen Fällen sollte die Präambel ausdrücklich zur Klarstellung aufgeführt werden. Es gibt nämlich Rechtsprechungen, die den Mietern andernfalls zu einem späteren Zeitpunkt das Berufen auf den vorgetäuschten Eigenbedarf mit der Begründung, im Zweifel habe der Mieter sich diese Ansprüche bereits durch die Vereinbarung und dort etwa geleistete Zahlungen des Vermieters abkaufen lassen, verwehrt. Da die Gerichte derartige Vereinbarungen bei späterem Streit auslegen, ist es sinnvoll hier zur Vermeidung unnötiger Streitigkeiten Klarheit über den Sinn und Zweck der Ausgleichszahlung zu schaffen. Anders riskiert man überraschende Ergebnisse.)

§ 1 Beendigung

Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen Eigenbedarfskündigung des Vermieters einvernehmlich zum 31.3.2014 endet.

§ 2 Übergabe

Die Mieter verpflichten sich, die Wohnung Heimstr. 9, 14002 Wohnungsstadt, Vorderhaus, 4. Obergeschoss, links, zum Beendigungstermin zu räumen und spätestens am 31.3.2014 mit sämtlichen zur Wohnung gehörenden Schlüsseln und im geräumten Zustand zu übergeben.

§ 3 Ausgleichszahlung

Der Vermieter verpflichtet sich an die Mieter eine Ausgleichszahlung für den Verlust der Wohnung und für die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten in Höhe von insgesamt 20.000 Euro zu leisten.

Die erste Rate i.H.v. 10.000 Euro wird spätestens bis 30 Tage vor dem vereinbarten Ende des Mietverhältnisses auf folgendes Konto des Mieters geleistet:

Bank:
BLZ:
Konto-Nr.:
Kontoinhaber:

Die zweite Rate i.H.v. 10.000 Euro wird Zug um Zug gegen Rückgabe der Schlüssel/Übergabe der Wohnung in bar geleistet.

(Alternativ können Sie eine Strafklausel für Verspätungen vereinbaren: die Parteien sind sich darüber einig, dass die Mieter eine Gesamtausgleichszahlung in Höhe von 20.000 € erhalten, wenn Sie bis spätestens zum ... ausziehen. Für jeden vollen Monat der verspäteten Rückgabe nach diesem Termin vermindert sich die Gesamtausgleichszahlung um 3000 €. Die Verpflichtung der Mieter zur Räumung wird durch diese Verminderung der Gesamtausgleichszahlung nicht berührt, das heißt die Mieter sind zum vorgesehenen Beendigungszeitpunkt zu Räumung und Rückgabe der Wohnung verpflichtet.


Sie können auch eine Turboklausel vereinbaren um dem Mieter einen früheren Auszug zu ermöglichen: die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mieter jederzeit ausziehen und räumen kann und dann zum Ablauf des Monats des Auszugs/der Räumung das Mietverhältnis endet. Für jeden vollen Monat des früheren Auszugs vor dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt erhalten die Mieter eine zusätzliche Ausgleichszahlung in Höhe von 1000 €.)


§ 4 Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Der Vermieter stellt den Mietern bis spätestens zehn Tage nach Abschluss dieser Vereinbarung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus.

§ 5 Rückgabe, Schönheitsreparaturen

Der Vermieter verzichtet auf die Durchführung von etwa fälligen Schönheitsreparaturen. Die Wohnung wurde am 07.12.2013 vom Vermieter eingehend besichtigt. Die Übergabe der Wohnung erfolgt in dem jetzigen Zustand.
(Alternativ: der Mieter hat vor Rückgabe der Wohnung folgende Arbeiten durchzuführen ...
Folgende Einbauten sind zu entfernen: ....)


§ 6 Rückgabe der Mietsicherheit

Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Mieter geleistete Mietsicherheit spätestens 20 Tage nach Rückgabe der Wohnung abzurechnen und den sich ergebenden Guthabenbetrag an den Mieter auf das oben genannte Konto auszuzahlen.
(Auf die zu erwartenden Betriebskostennachforderungen für die Abrechnungszeiträume xx wird der Vermieter zunächst einen Einbehalt in Höhe von xx vornehmen. Nach Vorliegen der Rechnungen erfolgt eine Verrechnung mit den zu erwartenden Nachforderungen, bzw. eine Auszahlung an die Mieter.)

§ 7 Kosten der Vereinbarung

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten dieser Vereinbarung. (dient lediglich der Klarstellung)

(Unterschriften)

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Die Serie wird fortgesetzt. Die gesamt Serie finden Sie auf: www.eigenbedarfskuendigungen.de

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Vermieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wann kann man einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen? Wann ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen? Wann gelten Sperrfristen? Weiter finden Sie Muster für das Erstellen einer Eigenbedarfskündigung mit ausführlichen Hinweisen. Sie finden auch Muster für eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung.

Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigungen.de

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Mieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung angedroht hat? Wie verhält man sich wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat? Sie finden auch Muster für einen Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung. Weiter finden Sie Muster für eine Verteidigungsschrift gegen eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung.

Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigung-anwalt.de

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema