Eilmeldung: GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) – Verabschiedung im Bundestag wird verschoben!

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Die Beratungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) im Bundestag verzögern sich. Entgegen der ursprünglichen Planung soll es erst am 02.12.2011 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Eigentlich war die Verabschiedung für den 11.11.2011 geplant. Die (in aller Regel entscheidende) abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestags wird vom 09.11.2011 auf den 30.11.2011 vertagt.

Grund für die Verschiebung der Beratungen ist in erster Linie der Konflikt zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung über die Ausgestaltung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V-Entwurf. Hierzu finden sich auf der Aktuell-Seite von Rechtsanwalt Holger Barth nähere Informationen einschließlich der Folien zu einem Vortrag desselben vor Medizinrechtsanwälten in Wiesbaden, gehalten am 14. Oktober 2011. Die ASV in ihrer bislang geplanten Form wirft hiernach zahlreiche ungelöste Rechts- und Rechtsschutzfragen auf. Weder verlässt die ASV (entgegen dem Motto aus den Eckpunkten des BMG zum Versorgungsgesetz „wer kann, der darf") wirklich den Rahmen der Bedarfsplanung (Problem auch für externe Bewerber wegen eines Sonderbedarfs), noch garantiert sie niedergelassenen Vertragsärzten in der Bilanz der Chancen und Risiken der Neuregelung faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Sektoren („wer darf, der kann auch"). Ein vorübergehender Geldsegen für teilnahmeberechtigte Spezialvertragsärzte - in der Form mengenmäßig (zunächst) nicht begrenzter Vergütung ihrer Einzelleistungen nach EBM unmittelbar durch die Krankenkassen - darf über die Sprengkraft des geplanten sektorenverbindenden Versorgungsbereichs für das vertragsärztliche System nicht hinwegtäuschen.

Klarheit über den Inhalt des Gesetzes wird es frühestens nach der abschließenden Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 30. November 2011 geben. Außerdem muss sich noch der Bundesrat voraussichtlich am 16.12.2011 mit dem Gesetzesbeschluss des Bundestags befassen.

Rechtsanwalt Holger Barth

Fachanwalt für Medizinrecht


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