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Ein Fehler bei der Starthilfe ist kein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Autofahrer sollten sich genau auskennen, wie man sicher Starthilfe leistet. Denn passiert beim Überbrücken ein Fehler, kann das große Folgen haben. Schäden, die durch Starthilfefehler entstehen, sind nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Zuständig ist die Privathaftpflichtversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung. Das hat das Amtsgericht (AG) Fürstenfeldbruck bestätigt.

Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Eine Autofahrerin hatte vergessen, das Autolicht auszuschalten. Als sie nach dem Besuch bei einer Bekannten zum Wagen zurückkehrte, stellte sie fest, dass die Batterie leer war und sich das Auto nicht starten ließ. Die Bekannte gab Starthilfe, aber der Wagen wollte einfach nicht anspringen. Schließlich musste er in eine Reparaturwerkstatt abgeschleppt werden.

Dort stellte sich heraus, dass der Bekannten bei der Starthilfe ein Fehler unterlaufen war und sie die Kabel falsch angeschlossen hatte. Der Schaden war erheblich: Lichtmaschine und ABS-Sensor hatten einen Überspannungsschaden und mussten ausgetauscht werden. Dazu mussten alle elektrischen Anlagen des Fahrzeugs überprüft und neu eingestellt werden.

Von dem Kfz-Haftpflichtversicherer der Bekannten forderte die Autofahrerin die Erstattung der Reparaturkosten. Als der Versicherer sich weigerte, zog sie vor Gericht. Aber der Richter wies die Klage ab. Laut § 1 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) sind nur typische Gebrauchssituationen des Fahrzeugs über die Kfz-Versicherung abgesichert. Die Starthilfe als solche zählt jedoch nicht zu den Nutzungszwecken, die für ein Fahrzeug typisch sind.

So funktioniert die Starthilfe:

  • Mit dem roten Kabel werden die zwei Pluspole der Fahrzeuge verbunden. Dann wird das schwarze Kabel an den Minuspol der Batterie des Spenders angeschlossen und anschließend an die Motor- oder Karosseriemasse des Empfängers geklemmt, etwa an eine stabile Metalllasche. Achtung: Das Kabel nicht an den Minuspol anschließen, es könnten sich Knallgase entzünden!
  • Wenn die Kabel alle richtig sitzen, wird zuerst das Spenderauto gestartet und dann das Empfängerauto angelassen.
  • Springt der Pannenwagen an, sollten dort einige Stromverbraucher angeschaltet werden, etwa die Heckscheibenheizung oder die Lüftung. So können Spannungsspitzen beim Lösen der Kabel vermieden werden.
  • Schließlich wird zunächst das schwarze und dann das rote Kabel entfernt. Den starken Stromverbraucher kann man dann wieder ausschalten.

(AG Fürstenfeldbruck, Urteil v. 17.03.2011, Az.: 5 C 1779/10)

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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