Einmal mehr: Ärzte sollen kooperieren! Stärkung des Wettbewerbs durch Korruptionsbekämpfung

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Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen soll zulässige Kooperationsformen schützen und für gleiche Bedingungen im Wettbewerb sorgen. Das wird bei der Bewertung des aktuellen Gesetzesentwurfs oft übersehen. Dabei werden die Beteiligten im Gesundheitswesen regelmäßig zur Kooperation aufgerufen:

Zuletzt betonte der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf dem „Gesundheitskongress des Westens” in Köln am 8. und 9. März 2016 einmal mehr, wie wichtig es für die Versorgung der Patienten ist, dass Ärzte beruflich zusammenarbeiten. Die kooperative Berufsausübung gehöre nach seiner Auffassung sogar zu dem Bereich, der im deutschen Gesundheitswesen noch deutlich verbessert werden müsse:

Er forderte insbesondere junge Mediziner auf, kooperativen Berufsmodellen deutlich aufgeschlossener gegenüber zu stehen. Das betreffe einerseits die Nutzung telemedizinischer Anwendungen, andererseits aber insbesondere auch die engere Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors.

Diesem Aufruf kann nur zugestimmt werden. Der Forderung des Bundesgesundheitsministers steht, wie eingangs erwähnt, auch nicht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen entgegen: Denn anders als vielfach behauptet, soll das Gesetzgebungsvorhaben insbesondere die Lauterkeit des Wettbewerbs schützen. Die wenigen schwarzen Schafe, die mit korruptivem Verhalten für ein Ungleichgewicht im Wettbewerb sorgen, sollen künftig effektiv belangt werden können. Das dadurch hergestellte Gleichgewicht der Kräfte fördert die vom Bundesminister postulierte Offenheit für ärztliche Kooperationen. Wer das neue Gesetzgebungsverfahren auch vor diesem Hintergrund versteht, kann mutig am Markt auftreten und sich durch zulässige Kooperationsformen in einer Weise positionieren, von der sowohl Ärzte, als auch Patienten profitieren.

Bereits am 13. November 2015 kam es zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag. Der von der Bundesregierung eingeführte Entwurf wurde vom Bundestag angenommen und den Fachausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Der federführende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz führte am 2. Dezember 2015 eine öffentliche Anhörung durch. Unter anderem haben sich dort die Bundesärztekammer, der GKV Spitzenverband, der Wirtschaftsverband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland (vfa) und ein namhafter Strafrechtsprofessor zum Gesetzesentwurf positioniert. Das hierzu veröffentlichte Wortprotokoll ist sehr aufschlussreich. Nach der Beratung in den Fachausschüssen kommt es dann zur Endabstimmung im Bundestag. Mit einer endgültigen Verabschiedung ist möglicherweise noch im Sommer 2016 zu rechnen.


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