Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis? MPU nur bei 8 Punkten

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Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandverstoßes, Handyverstoßes, Verkehrsunfall bei Vorfahrtsmissachtung etc. mit diversen Fragen konfrontiert:

  • Lohnt es sich überhaupt, zu einem Anwalt zu gehen?
  • Muss ich zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht gehen?
  • Was kann ich gegen einen Bußgeldbescheid tun?
  • Gibt es für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Frist?
  • Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid verpasst habe?
  • Kriege ich immer Punkte bei einem Bußgeldbescheid?
  • Wie viele Punkte kriege ich, wenn ich zu schnell gefahren bin?
  • Wie viele Punkte kriege ich, wenn ich Rot über die Ampel gefahren bin?
  • Bekomme ich immer ein Fahrverbot?
  • Ab wieviel Punkte verliere ich meinen Führerschein und muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.
  • Wo kriege ich Auskunft über meinen Punktestand?
  • Kann ich meine Punkte in Flensburg abbauen?
  • Wann werden meine Punkte in Flensburg gelöscht?
  • Ist Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis identisch?

Wissenswertes beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit oder ohne Fahrverbot

Für bestimmte Verstöße ist ein Bußgeld ab 60 Euro zugleich mit mindestens 1 Punkt in Flensburg verbunden. Viele wissen nicht, dass man bei einem Handyverstoß nicht nur 60,00 € zahlen muss, sondern auch einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg erhält. In diesem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, dass man ab dem 01.05.2014 bereits ab 8 Punkten seinen Führerschein verliert. Das heißt, die Führerscheinstelle entzieht einem die Fahrerlaubnis und gleichzeitig ordnet sie eine Sperrfrist von 6 Monaten an. Das bedeutet, dass die Führerscheinbehörde Ihnen innerhalb der sechs Monate nach Abgabe Ihres Führerscheins keine neue Fahrerlaubnis erteilt.

Seit dem 01.05.2014 kann man durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nur einen Punkt abbauen. Jedoch ist diese Form vom Punkteabbau in Flensburg nur einmal alle fünf Jahre und nur bei bis zu 5 Punkten möglich. Der Kurs zum Punkteabbau besteht aus einem verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Teil.

Achtung!

Die Einspruchsfrist beträgt 2-Wochen!

Was ist der Unterschied zwischen dem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Beim 1 bis 3 Monate dauernden Fahrverbot muss der Führerschein bei der zuständigen Stelle abgegeben werden, § 25 Abs. 1 StVG. Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Allerdings das Fahrverbot beginnt erst mit der Abgabe des Führerscheins, § 25 Abs. 1 StVG. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein wieder ausgehändigt. Während der Dauer des Fahrverbots dürfen Sie keine Fahrzeuge mit Motorantrieb fahren. Dagegen wird der Führerschein bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ungültig. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Führerschein abgeben und erhalten ihn nicht automatisch zurück wie bei einem Fahrverbot. Vielmehr ist es hier erforderlich, dass Sie nach Ablauf einer Sperrfrist, mindestens von 6-monatiger Dauer, den Führerschein neu bei der Führerscheinstelle beantragen. Die Führerscheinstelle kann die Erteilung der Fahrerlaubnis von Auflagen abhängig machen, z. B. wie oben ausgeführt, die Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, sog. MPU. Erst nach Erfüllung der Auflagen erteilt Ihnen dann die Führerscheinstelle einen neuen Führerschein.

Fazit

Wenn man verkehrsrechtsschutzversichert ist, lohnt es sich immer, gegen einen Handyverstoß oder überhaupt gegen einen Bußgeldbescheid, der mit einem Bußgeld von 60,00 € oder mehr geahndet wird, Einspruch zu erheben. Denn ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt viele Wege, das Bußgeldverfahren für Sie zur Einstellung zu bringen.

Vorteile einer Einstellung im Bußgeldverfahren

Eine Einstellung wird nicht in Flensburg vermerkt, es gibt also keine Punkte. Nach § 47 Abs. 1 OWiG liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. Gegen die Einstellung des Verfahrens kann man sich nicht wehren. Die Einstellung des Verfahrens darf nicht von der Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung oder sonstige Stelle abhängig gemacht oder damit in Zusammenhang gebracht werden.

Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht und eines guten Strafverteidigers

Ein Verkehrsrechtsschutzversicherungsvertrag hilft nicht nur bei Streitigkeiten um Schadensersatz im Fall eines Verkehrsunfalls, mit der Werkstatt oder mit dem Autohändler, Autoverkäufer, sondern auch bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren, wie Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.

Sobald Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, rufen Sie mich bitte an, damit ich Sie kurz telefonisch beraten kann.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht



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