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Eltern haften für kleine Piraten

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Nutzen minderjährige Kinder einen PC mit Internetzugang, sollten Eltern sie regelmäßig kontrollieren. Denn lädt das Kind illegal Musikdateien herunter, kann das für die Eltern teuer werden. Minderjährigen Kindern ist oft nicht bewusst, wenn sie anderen Schaden zufügen. Hier sind die Eltern gefordert, die Kinder entsprechend zu sensibilisieren und sie zu beaufsichtigen, damit sie keinen Schaden anrichten. Die Aufsichtspflicht gilt auch im Umgang mit dem Internet. Minderjährige sind für das Herunterladen von illegalen Dateien mit Filesharing-Software besonders anfällig.

Aufsichtspflicht nach Entwicklungsstand

Welche Sicherungsmaßnahmen Eltern konkret zu ergreifen haben, richtet sich nach dem Alter, dem Entwicklungsstand und der Einsichtsfähigkeit des Kindes. Auf jeden Fall sollte das Kind von Anfang an von den Eltern zu einem sicheren Umgang mit PC und Internet erzogen werden und auch mit den damit einhergehenden Gefahren vertraut gemacht werden.

Bei einem 13-jährigen Kind wird es meist nicht mehr erforderlich sein, ihm ständig über die Schulter zu gucken. Darf das Kind aber alleine im Internet surfen, sollten die Eltern gewisse Schutzmaßnahmen ergreifen, etwa Download-Sperren einrichten. Unerlässlich ist auch eine regelmäßige Kontrolle, was das Kind am PC getan hat. Es reicht nicht aus, wenn bloß der Surf-Verlauf kontrolliert wird. Auch die installierten Programme und die Downloads sollten in einem angemessenen zeitlichen Rahmen überprüft werden. Ein zu laxer Umgang bei der Kontrolle kann ansonsten die Eltern teuer zu stehen kommen.

Illegales Herunterladen von Musikdateien

Diese Erfahrung mussten auch die Eltern eines 13-Jährigen machen. Ihr Sohn hatte 15 Musiktitel über Filesharing-Programme aus dem Netz heruntergeladen. Aber die Sache flog auf und die Rechteinhaber mahnten die Eltern als Anschlussinhaber ab. Die gaben zwar die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, weigerten sich aber 3000 Euro Schadensersatz und 2380 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen zu bezahlen.

Schließlich musste das Oberlandesgericht (OLG) Köln entscheiden. Die Eltern mussten für die illegalen Downloads zahlen, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Zwar hatten sie ihren Sohn gewarnt und Schutzmaßnahmen ergriffen, die der Sohn jedoch ohne ihr Wissen umgangen hatte. Den Eltern wurde zum Verhängnis, dass sie anscheinend über mehrere Monate nicht kontrolliert hatten, welche Programme auf dem PC des Sohnes installiert waren. Über die Systemsteuerung war deutlich erkennbar, dass zwei Filesharing-Programme installiert waren, die einige Monate später für das illegale Herunterladen der Musikdateien verwendet wurden.

(OLG Köln, Urteil v. 23.03.2012, Az.: 6 U 67/11)

(WEL)
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