Elternteil manipuliert die Kinder – Umgang mit den Kindern nur noch unter Aufsicht

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Wenn die Eltern getrennt leben, haben sie grundsätzlich beide das Recht auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern. In bestimmten Fällen kann dieses Recht aber eingeschränkt werden. Das Gericht kann zum Beispiel anordnen, dass der Umgang nur unter Aufsicht des Jugendamts wahrgenommen werden darf. Das Gesetz spricht dann von „begleitetem Umgang“.

Im entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht Oldenburg angeordnet, dass der Vater die beiden gemeinsamen 8 und 5 Jahre alten Kinder, die nach der Trennung bei der Mutter verblieben waren, nur noch unter Aufsicht des Jugendamts treffen dürfe. Damit war der Vater nicht einverstanden und wandte sich mit seiner Beschwerde an das Oberlandesgericht.

Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation des Vaters nicht. Das Umgangsrecht müsse nach dem Gesetz eingeschränkt werden, wenn dies für das Wohl der Kinder, insbesondere ihre seelische und körperliche Entwicklung, erforderlich sei. Dies führe im vorliegenden Fall zu begleitetem Umgang, um die Kinder vor Manipulationen durch den Vater zu schützen.

Es bestehe hier die konkrete Gefahr, dass der Vater die Kinder mit seiner abwertenden Haltung gegenüber der Mutter konfrontieren werde. Er habe die Kinder dazu angehalten, gegenüber den Behörden den Kontakt zur Mutter abzulehnen und wahrheitswidrig zu behaupten, die Mutter habe sie allein gelassen und geschlagen. Die Kinder hätten die Anweisung, sich zu verstellen, allerdings nur kurz durchhalten können.

Der Vater habe darüber hinaus wiederholt betont, er erkenne die deutsche Rechtsordnung nicht an. Es sei daher zu befürchten, dass er die durch das Familiengericht zugunsten der Mutter getroffene Sorgerechtsregelung nicht akzeptieren werde. Darüber hinaus hätten die Kinder auch glaubhaft von körperlichen Maßreglungen durch den Vater berichtet. Vor dem gesamten Hintergrund komme daher nur ein begleiteter Umgang in Betracht.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 17.01.2017 – 4 UF 5/17

Sebastian Lohse

Rechtsanwalt und Mediator

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


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