Endlich wieder aufrecht – dank Insolvenz

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Wer ausgeknockt wurde, muss wieder aufstehen. Manchmal braucht es dafür Hilfe!

Jens C. war stets stolz darauf, einen guten Arbeitsplatz haben. Er leistete sich teure Technik, flog gern in Urlaub, und den Unterhalt für seine zwei Kinder aus der in die Brüche gegangen Ehe überwies er sowieso pünktlich. 

Anfang 2018 rutschte C. auf dem feuchten Fußboden der Restaurant-Küche aus, zertrümmerte sich am Gasherd die rechten Mittelhand. Als klar war, dass der gelernte Koch lange brauchen wird, um die volle Arbeitsleistung wieder bringen zu können, verlor er den gut bezahlten Job. Plagte sich seither nicht nur mit den üblen Folgen seiner Verletzung herum, sondern auch mit vielfältigen finanziellen Verpflichtungen. Zwar kam seine Ex ihm mit dem Unterhalt entgegen, doch die Ratenzahlungen für den Fernseher, das Auto, den letzten Urlaub mit den Kindern - all das drückte ihn immer mehr zu Boden. Ihm bleibt kaum etwas für die elementarsten Dinge, Essen, Miete, seine Wochenenden mit den Jungs. Als die erstmals nicht mehr zu ihm wollten (C. meint ihnen nichts bieten zu können, wirkt depressiv) griff der einst so stolze Vater zur Flasche. Ballerte sich ein paar Wochenenden richtig weg. Immerhin war ihm danach klar: So geht’s nicht weiter. Mit zwei Mieten ist er im Rückstand, das Konto bei seiner Bank heillos überzogen. 

Ratenzahlungen einstellen

Schon als ich seine, per Kontaktformular auf unser Webseite übermittelte Nachricht las, wußte ich: Er musste raus aus dieser Schlinge, sofort. Seine Gläubiger hatten sie ihm umgelegt, mit Einkommenspfändungen gedroht, obwohl sie wußten, dass bei C. unter einem Nettoeinkommen von 1860 Euro gar nichts zu holen ist. Schon dreist. 

Ich riet ihm, irgendwie eine der rückständigen Mieten zu zahlen (sonst droht Wohnungsverlust), sowie eine der Stromrechnungen. Sämtliche Ratenzahlungen sollte er hingegen sofort einstellen. Und da die Bank aufgrund des überzogenen Dispos sein Konto kündigen will, ist es am besten, gleich woanders ein neues zu eröffnen. So gehen die Disposchulden dann mit in die Insolvenz.

Die Verbraucherinsolvenz

Es ist oft nicht einfach, bislang erfolgsverwöhnte Mandanten wie Jens C. von den immensen Vorteilen einer Verbraucherinsolvenz zu überzeugen. Letztlich liegen sie jedoch auf der Hand: 

Nur durch die Insolvenz wird man schwerste finanzielle Belastungen relativ schnell los. In der Zwischenzeit verfügt man dann über das Mindesteinkommen, was im Falle von C. (aufgrund seiner Kinder) weit mehr ist, als ihm nach Abzug seiner ganzen Raten geblieben war. Pfändbares Vermögens besitzt er kaum, sein Sparbuch ist abgeräumt, die Technik teils überholt. Einzig das Cabrio wird er wohl nicht behalten können, aber diese laufenden Kosten sind eben auch ein Teil seines Problems. Zudem passt der Wagen auch gar nicht mehr zu ihm, findet C. selbst. 

In drei Jahren schuldenfrei

Seit 2014 besteht die Möglichkeit, durch Begleichung von 35 Prozent der Schulden die Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren zu erlangen. C. will das so machen, auch wenn die Kosten für den Insolvenzverwalter dann noch hinzukommen. Er fühlt sich nun nicht mehr am Boden. Und hat bald auch wieder etwas, auf das er dann stolz sein kann: Eine Krise gemeistert zu haben! 

Herzlichst, 

Gerhard Rahn, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Foto(s): Pixabay


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