EnVKV, ProdsG, ElektroG: Abmahnung durch Diana Klimpel

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Unserem Büro liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Diana Klimpel, vertreten durch die Anwaltskanzlei Kienert und Ebel aus Hildesheim, vor.

Frau Klimpel betreibt nach eigenen Angaben drei Seiten: eine Seite als selbständige LR-Vertriebsberaterin, eine weitere Seite auf der sie „günstiges Autofahren“ bewirbt (anscheinend nur für LR-Vertriebsberater gedacht), sowie einen Onlineshop, auf dem sie sage und schreibe 8 Artikel anbietet, davon drei Leuchten.

Frau Klimpel behauptet nun, Mitbewerberin auf dem Leuchtenmarkt zu sein und mahnt Onlinehändler wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße ab. In der vorliegenden Abmahnung wurden Verstoße gegen das ProdSG, das ElektroG und die EnVKV abgemahnt.

So hat Frau Klimpel behauptet vorliegend, der abgemahnte Händler habe seine Beleuchtungskörper nicht ausreichend gekennzeichnet, insbesondere würden dem Produkt keine Sicherheitshinweise beiliegen, ebenso ließen Aufschriften auf Produkt und Verpackung dessen bestimmungsgemäße Verwendung und dessen technischen Grenzen nicht einwandfrei feststellen (Leistung, Spannung). Ferner wird behauptet, dass eine europaweite Bekanntheit der Marke Landlite nicht verifiziert werden konnte, so dass ein Weglassen der Kennzeichen zur Identifikation des Produkts (Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer) als nicht gerechtfertigt erscheint, hier jedoch unterlassen wurde. Ferner wird behauptet, das Produkt des Händlers habe keine CE-Kennzeichnung. Auch soll der Händler im Rahmen seines Internetauftritts nicht das Energieetikett bereitgestellt haben, aus welchem sich der Name oder das Warenzeichen des Lieferanten ergeben, die Modellnummer des Lieferanten, die Energieeffizienzklasse und der gewichtete Energieverbrauch in kWh/1000 Stunden Betrieb. Außerdem soll der Händler es unterlassen haben, grundlegende Angaben wie etwa Spannungstyp, Leistung und Sockeltyp, Lichtstrom, Farbtemperatur und Abstrahlwinkel auf dem Produkt, auf der Verpackung sowie auf seinem Internetauftritt anzugeben. Schließlich wird behauptet, das Produkt sei nicht ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert.

Neben der Abgabe einer entsprechenden strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung der entstandenen Anwaltskosten auf einem Streitwert von 20.000,00 €, somit eine Summe von 1.171,67 € inkl. MwSt. gefordert.

Wir können in einem solchen Fall nur dringend davon abraten, ungeprüft und vorschnell eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es ist auf jeden Fall zu prüfen, ob die erhobenen Vorwürfe überhaupt faktisch vorlagen, ebenso ist zu prüfen, ob rechtlich diese Ansprüche bestehen. Schließlich ist zu beachten, dass die Mitbewerbereigenschaft von Frau Klimpel durchaus in Frage gestellt werden kann.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Frau Diana Klimpel erhalten haben, raten wir folgendes:

  • Nicht voreilig handeln!
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die vorformulierte Unterlassungserklärung!
  • Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor!
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 6.000 Abmahnverfahren!

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