Erbschaftssteuergünstige Übertragung von Immobilien in Spanien

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In unserer Praxis machen wir immer wieder die Erfahrung, dass unsere Mandanten, die in Spanien eine Immobilie besitzen, dem Irrglauben unterliegen, dass im Fall ihres Todes die Erbschaftssteuerpflicht ihrer Erben nach 4 ½ Jahren verjährt. Immer wieder erleben wir deshalb, dass Erblasser zu ihren Lebzeiten untätig geblieben sind. Die Erben müssen dann die im Vergleich zu anderen Ländern hohe spanische Erbschaftssteuer bezahlen.

Keine Verjährung

Steuerforderungen des spanischen Fiskus, die einen Bezug zum Ausland aufweisen, verjähren seit einer Gesetzesänderung, die am 01.01.2003 in Kraft trat, regelmäßig nicht. Die Verjährungsfrist beginnt nämlich in diesen Fällen erst dann zu laufen, wenn die Steuerbehörde von dem Erbfall durch Vorlage geeigneter Urkunden Kenntnis erlangt hat. Dass die Forderung tatsächlich verjährt, kommt somit nur dann in Betracht, wenn der spanische Fiskus trotz Kenntnis von dem Erbfall untätig bleibt. Hiervon kann in der Regel nicht ausgegangen werden, weshalb hierauf auch nicht spekuliert werden sollte.

Reduzierung der Erbschaftssteuer bis zu 70 %

Dass der Anfall der Erbschaftssteuer vollständig vermieden werden kann, ist nach unserer Erfahrung nach der aktuellen spanischen Gesetzeslage und Verwaltungspraxis kaum möglich. Die sich hierzu bietenden Gestaltungsmöglichkeiten bergen erhebliche Risiken und können dazu führen, dass am Ende die Steuer vollständig zu bezahlen ist. Unseren Mandanten empfehlen wir deshalb regelmäßig eine Lösung, die zu einer erheblichen Reduzierung der Erbschaftssteuer führt.

Z.B. muss ein Erbe, der ein Haus in Andalusien mit einem Wert von € 660.000,00 erbt, € 169.470,72 Erbschaftssteuer bezahlen. Durch geeignete Maßnahmen ist es möglich diese Steuerlast bis zu 70 % zu reduzieren, was einer Ersparnis von bis zu € 120.000,00 entspricht. Hierfür ist es für den Erblasser aber erforderlich möglichst frühzeitig tätig zu werden. Da das Alter des Erblassers bei den von uns empfohlenen Maßnahmen eine wichtige Rolle spielt, wird die Ersparnis umso höher sein, je früher unsere Lösung umgesetzt werden kann. 

Sollten Sie sich über die Zukunft Ihrer Immobilie und die finanzielle Belastung Ihrer Erben bereits Sorgen machen, empfehlen wir Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Gerne stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

von Buttlar Rechtsanwälte

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